Beschluss: abgelehnt bei Stimmengleichheit

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Herr Kohaus erläutert, dass einige größere Baumaßnahmen im Gemeindegebiet anstehen würden und die aktuell gültige Satzung beanstandet wurde, da die Beitragssätze teilweise rechtswidrig zu niedrig seien. Die heute zu beschließende Satzung entspricht der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes.

Herr van Stein äußert den Wunsch, dass zur Vergleichbarkeit die bislang gültige Satzung der neuen Satzung als Synopse beigefügt hätte sein können. Herr Kohaus antwortet, dass der wesentliche Regelungsinhalt der neuen Satzung nicht verändert würde, lediglich die Gliederung habe sich geändert und die prozentualen Anteilssätze würden geändert.

Herr Steimann wünscht, dass für die Anlieger eine Rechtssicherheit geschaffen werden müsse für den Fall, dass die Förderung des Landes nicht greift. Er schlägt vor, dass nur eine moderate Erhöhung der Eigenanteile der Anlieger zu beschließen wäre. Zudem soll sich dieser Wert am Landesdurchschnitt orientieren. Wenn es allerdings so sei, dass auch bei laufenden Maßnahmen eine rückwirkende Satzungsänderung zulässig sei, dann sollte dies den Anliegern seitens der Politik und der Verwaltung zugesichert werden. Herr Kohaus bestätigte, dass eine rückwirkende Änderung der Satzung auch bei laufenden Maßnahmen rechtlich zulässig sei.

Herr Dammann trägt vor, dass bei einer Festsetzung von Höchstsätzen des Eigenanteils der Anlieger der von der Gemeinde zu tragende Anteile geringer ausfalle und die finanziellen Auswirkungen für den Gemeindehaushalt geringer seien. Dies käme allen Nottulner Bürger:innen zu Gute. Er schlägt vor, sollte die Förderung seitens der Landesregierung auslaufen, dass in der Folge die Anteilssätze in der Satzung durch den Rat wieder auf moderate Werte abzusenken seien.

Herr Gausebeck sagt, dass die SPD auf Landesebene die Abschaffung der KAG-Beiträge gefordert habe und daraus das Förderprogramm der Landesregierung entstanden sei. Sollte die Förderung auslaufen, so wird die SPD-Fraktion eine Satzungsänderung zur Absenkung der Anliegeranteile einfordern.

Zur Beratung erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 20.56 Uhr bis 21.02 Uhr.

Herr Dammann bittet um Klarstellung, wie hoch die Eigenanteilssätze der Anlieger sein müssen, um in den Genuss der Förderung durch die Landesregierung zu gelangen. Herr Kohaus antwortet, dass sich dies nach den Klassifizierungen der Straßen richten würde und spontan eine Beantwortung nicht möglich sei. Herr Krüger ergänzt, dass eine Antragstellung auf Förderung immer erst nach Abschluss der Maßnahme möglich sei. Insofern sei eine rechtverbindliche Zusage auf Förderung im Vorfeld nicht möglich.

Herr Steimann sagte, dass er es nicht für gerechtfertigt halten würde heute die vorgestellten Höchstsätze zu beschließen. Er möchte den Bürger:innen nicht zumuten, dass in der Folge dauerhaft die hohen Anteilssätze gelten würden. Er bittet, dass zunächst die Satzungsüberarbeitung erneut geprüft wird und in möglicherweise geänderter Form durch die Politik zu beschließen sei.

Herr Dr. Geuking räumt ein, dass durch eine Reduzierung der Höchstsätze der Gemeinde Nottuln ein finanzieller Schaden entstehen würde, da mögliche Fördergelder nicht in Anspruch genommen würden.

Herr Steimann entgegnet, dass eine größtmögliche Rechtssicherheit für die Bürger:innen zu garantieren sei.

Herr Böker ergänzt, dass bis zum Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ggf. der Fördertopf erschöpft sein könnte und die Anlieger von der Politik mit den hohen Eigenanteilen alleine gelassen würden.

Auf Nachfrage erklärte Herr Krüger, dass bisherige Sanierungsmaßnahmen nach maximal 4 Monaten abgerechnet wurden. Dementsprechend sei es auch hier möglich nach ca. 4 Monaten nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen den Förderantrag zu stellen.

 

Nach einer ersten Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung schlägt Herr Böker vor, dass erneut ein Beschluss erfolgen soll, mit dem eine Anpassung der Eigenanteilssätze in Höhe der Mindestsätze erfolgen kann, die eine Förderung durch die Landesregierung ermöglichen würden. Darüber hinaus sollten die Eigenanteilssätze in den Umlandgemeinde ermittelt werden, um vergleichbare moderate Sätze auch in Nottuln zu beschließen.


Beschlussvorschlag:

Der als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 6  Nein 6 Enthaltungen 0

abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Zweiter Beschlussvorschlag:

Die Beitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz wird mit Mindestsätzen der Eigenanteile der Anlieger angepasst, die eine Förderung durch die Landesregierung zulassen. Darüber hinaus soll eine Anpassung erfolgen, die sich an moderaten Beitragssätzen der Umlandkommunen orientiert.



 

 


Abstimmungsergebnis: