Herr Himmelmann vom Ingenieurbüro Gnegel führt durch die vorbereitete Präsentation. Die Auftragserteilung zur Sanierung der Brulandstraße sei soeben erfolgt. Nun soll die Planung zur Sanierung der abgehenden Stichstraßen erfolgen. Herr Krüger ergänzt, dass in der Weiningstraße der Regenwasserkanal in Ordnung ist, allerdings sei im Rahmen der Fahrbahnsanierung geplant den Schmutzwasserkanal zu erneuern. Die Baumaßnahme ist beitragspflichtig nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

Herr Danziger trägt vor, dass er als Besucher der Weiningstraße nicht erkennen kann, dass ein Sanierungsbedarf besteht. Dies würden die Anlieger ebenso sehen. Herr Danziger fragt, was passieren würde, wenn die Straße nicht saniert würde. Auch treibe ihn die Sorge um, dass für die Anlieger die Gefahr besteht, dass sie die Beiträge in nicht unerheblicher Höhe zahlen müssen, wenn die Förderung des Landes NRW nicht greift. Herr Krüger antwortet, dass es wichtig sei, dass nachhaltig saniert wird. Die drei heute zur Diskussion stehenden Straßen sind in keinem guten Zustand. Herr Dr. Thönnes ergänzt, dass er die Sorgen der Anlieger verstehen kann. Allerdings besteht derzeit die Chance, dass über die Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen die Beiträge der Anlieger zu 100 % übernommen werden können. Ob diese Möglichkeit in fünf oder zehn Jahren noch bestehen wird, sei fraglich. Noch laufe das Förderprogramm der Landesregierung bis zum Jahr 2026, diese Chance sollte genutzt werden. Herr Himmelmann schließt sich an und sagt, dass er aus seiner Erfahrung bestätigen könne, dass alle bisherigen Sanierungen über sein Büro aus der Förderung der Landesregierung bedient wurden.

Herr van Stein fragt, ob weitere Kosten für die Entsorgung des vorhandenen Fahrbahnbelages entstehen werden. Er regt an, dass den Bürgern ein Rückfahrschein seitens der Politik garantiert werden sollte, damit die Bürger mit dem finanziellen Risiko nicht alleine gelassen werden. Herr Himmelmann antwortet, dass die Materialuntersuchungen keine Belastungen ergeben haben und folglich keine weiteren Kosten für eine notwendige Entsorgung zu erwarten seien. Krüger sichert zu, dass in der Anliegerversammlung gerne von ihm eine Musterrechnung vorgestellt werden kann, wie die Kosten konkret aufzuteilen sind und mit welchem Anteil für jeden zu rechnen sei. 

Herr Dammann stellt klar, dass die Gemeinde in der Pflicht ist vorausschauend ihre Straßen und Wege in Ordnung zu halten. Wenn der Schmutzwasserkanal zu erneuern sei, dann sollte die Fahrbahn in dem Zuge saniert werden. Er bittet bei der Planung zu berücksichtigen, ob in der Fahrbahn Baumpflanzungen eingeplant werden können.

Herr Gausebeck gibt zu bedenken, sollte eine erste Ausschreibung nicht zum Zuge kommen, dass dann das Zeitfenster bis zum Ablauf des Förderprogramms des Landes sehr knapp werden könne. Wenn die Baumaßnahmen nicht rechtzeitig erfolgen, müssten die Bürger die Beiträge selber zahlen. Gleichzeitig möchten wir heute beschließen, dass die Beitragssätze auf 80 % erhöht werden sollen. Er bitte darum, dass den Anliegern eine Sicherheit seitens der Gemeinde Nottuln zugesagt werden solle. Herr Kohaus antwortet, dass der Rat auch in laufenden Baumaßnahmen seine Satzungen ändern könne, um die Beitragssätze auf einen Mittelwert oder Mindestwert zu reduzieren.

Herr Dr. Geuking trägt vor, dass aktuell über die Landesförderung die Chance besteht, dass die Sanierung der Straße erfolgen könne, ohne dass die Anlieger hierfür zahlen müssen. In den nächsten Jahrzehnten sind weitere Kosten nicht zu erwarten.

Herr Danziger fordert Herrn Dr. Thönnes auf, dass er den Beschluss nach den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zu beanstanden habe. Eine Beanstandung sei erforderlich, da der Beschluss erfolgen soll, ohne dass im Haushalt ausreichende Mittel eingestellt sind. Insofern sei der Beschluss rechtswidrig und zu beanstanden. Herr Kohaus weist darauf hin, dass Beschlüsse immer erst umgesetzt werden können, wenn entsprechend ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden und dies auch geübte Praxis ist.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Planung zur Sanierung der Weiningstraße entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf (Anlage 1) wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

 

 

Nachdem in der gemeinsamen Aussprache unter dem Tagesordnungspunkt 6 weitere Sachvorträge zum Tagesordnungspunkt 5 erfolgen, wird von allen Ausschussmitgliedern eine erneute Abstimmung über den Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 5 gewünscht. Herr Kohaus schlägt Frau Dr. Diekmann eine Vorbehaltsabstimmung vor. Hierauf bittet Frau Dr. Diekmann erneut um Abstimmung.

geänderter Beschlussvorschlag:

1.    Der Planung zur Sanierung der Weiningstraße entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf (Anlage 1) wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird, vorbehaltlich einer Bereitstellung von Haushaltsmitteln, mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

3.     

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: