Herr Himmelmann vom Büro Gnegel führt durch die vorbereitete Präsentation.

Herr Danziger knüpft an seinen Sachvortrag unter dem Tagesordnungspunkt 5 an und erklärt, dass der Beschluss zur Beauftragung der Maßnahme auch hier unzulässig sei, da die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen würden. Aus dem Grund sei auch dieser Beschluss nicht zulässig. Herr Kohaus erläutert, dass mit dem Beschluss heute der Auftrag an die Verwaltung gegeben werden soll, dass die Planung für 2024 erfolgen könne. Mit der Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2024 und in der Beratung dazu wären die erforderlichen Mittel einzustellen. Um Rechtssicherheit für den Beschlussvorschlag zu erlangen könne dieser mit einer Vorbehaltsregelung erfolgen.

Frau Dr. Diekmann formuliert hierauf den geänderten Beschlussvorschlag. Die Vorbehaltsreglung könne zudem auch unter dem Tagesordnungspunkt 5 erfolgen.

 


geänderter Beschlussvorschlag:

1.    Der Planung zur Sanierung der Steverstraße entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf (Anlage 1) wird zugestimmt.

2.    Die Verwaltung wird, vorbehaltlich einer Bereitstellung von Haushaltsmittel, mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: