Frau Dr. Diekmann stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.

 

Herr Danziger äußert Einwendungen zur Tagesordnung und fordert die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 von der Tagesordnung zu nehmen. Er begründet seine Einwendungen, dass die drei Tagesordnungspunkte den gesetzlichen Anforderungen der Gemeindeordnung NRW widersprechen. § 85 der Gemeindeordnung NRW verlangt entsprechende Ermächtigungsübertragungen und dass die zu beschließenden Maßnahmen hinsichtlich der Kosten im laufenden Haushalt enthalten sein müssen.
Herr Kohaus stellt fest, dass die drei Beschlussvorschläge tatsächlich so gelesen werden könnten. Allerdings ist in den drei Beschlussvorschlägen ebenso formuliert, dass die notwendigen Haushaltsmittel entsprechend im Haushalt 2024 einzustellen sind.
Herr Dammann schlägt vor, dass diese Diskussion in dem entsprechenden Tagesordnungspunkt zu führen wäre und bittet darum der Tagesordnung zunächst zu folgen.
Herr Gausebeck stellt fest, dass nach der Geschäftsordnung eine Entscheidung über die Entnahme eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte zu Beginn der Sitzung zu erfolgen habe.

Frau Dr. Diekmann formuliert folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 werden von der Tagesordnung genommen

Abstimmungsergebnis:

Ja 3  Nein 9  Enthaltungen 0

mehrheitlich abgelehnt

 


Beschluss:

 

 

 


Abstimmungsergebnis: