Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 8, Enthaltungen: 1

Frau Block erläutert den Sachverhalt. Sie informiert, dass die Schulträger verpflichtet seien, für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler die Fahrtkosten zu übernehmen. Dies erfolgte bisher mit den Schülermonatstickets ohne Eigenanteil nach dem Westfalen-Tarif. Mit der Einführung des Deutschlandtickets bestehe aktuell die Möglichkeit, die SchulwegMonatsTickets als Deutschlandtickets unter der Anwendung unterschiedlicher Varianten auszustellen. Bei der Variante II (SchulwegMonatsTicket ab Preisstufe 1 > 49 Euro – Preis für Deutschlandticket) könne insgesamt eine Kostenreduzierung erzielt werden. Damit sei auch eine Quersubventionierung für ein Deutschland-Ticket-Abo für 29 Euro (Angebot der Landesregierung) für alle Schüler, die gar keinen Anspruch auf ein Schülerticket haben, denkbar. Die Kosten, die zusätzlich entstehen, werde das Land übernehmen. Letztlich handele es sich aber um eine freiwillige Leistung, für die es keinen Haushaltsansatz gebe. Die Entscheidung liege nun bei den Ratsmitgliedern.

Ratsherr Rulle weist darauf hin, dass die Quersubventionierung nur für das Schuljahr 23/24 gesichert sei. Die Einsparung in Höhe von 28 T€ solle dem ÖPNV zur Verfügung gestellt werden, um die Qualität des Personennahverkehrs insgesamt zu verbessern. Genaue Berechnungen sollten für die Ortsteile nach der Sommerpause vorliegen. Ratsherr Walter unterstreicht die Gleichberechtigung aller Schüler, wenn keine Mehrkosten entstehen. Ratsfrau Dr. Diekmann möchte dem Modell der Landesregierung, für Schülerinnen und Schüler ein vergünstigtes Deutschlandticket von 29 Euro anzubieten, folgen. So können junge Leute das Deutschlandticket nutzen. Besonders vor dem Hintergrund der Corona-Zeit sei es sinnvoll, den Jugendlichen auch mal etwas zukommen zu lassen. Dies sichere die Attraktivität des Schulstandortes Nottuln. Des Weiteren würde das Land für die Mehrkosten einspringen. Ratsherr Van de Vyle stimmt diesem Modell zu, wenn für die Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen. Ratsherr Danziger verweist auf den zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Falls sich dieser als überschaubar darstellen sollte, könne er sich dem Verfahren anschließen. Wir müssen die Folgekosten in den Blick nehmen, so Ratsherr Rutenbeck. Er weist auf die Kinder hin, die sich die 29 Euro für das vergünstigte Deutschlandticket nicht leisten können. Ratsherr Richard Mannwald hebt den pädagogischen Ansatz für die Schülerinnen und Schüler hervor, die so bereits in sehr jungen Jahren an den ÖPNV herangeführt werden. Dies müsse uns der Preis wert sein. Ratsherr Dr. Schliermann macht deutlich, dass das 29-Euro-Ticket im Rahmen eines Jahres-Abo erhältlich ist. Somit ist ein monatlicher Gebrauch eingeschränkt. Es sei wichtig, zunächst attraktive Verkehrsverbindungen zu schaffen. Ratsfrau Johann unterstreicht, im Sinne der Gerechtigkeit allen Kindern das Ticket zu ermöglichen. Ratsherr Hülsken fragt, ob es sich bei der Einsparung von 28 T€ um einen Solidarbeitrag handelt, der einem „großen Topf“ und damit allen Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Frau Block informiert, dass der Verkehrsträger den Betrag erhält. Ein eventuelles Defizit gleicht dann das Land aus. Ratsherr Rutenbeck erkundigt sich über die Möglichkeit von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dies seien keine Leistungen für Bildung und Teilhabe, so Frau Block. In diesem Zusammenhang sieht Ratsherr Rutenbeck keine Gerechtigkeit. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel müssten dann mit der Entscheidung des Rates zur Verfügung gestellt werden, so Frau Block.

Ratsfrau Dr. Diekmann beantragt die Erweiterung des Beschlussvorschlags gem. dem Vorschlag des Ministeriums. Damit sollen auch die nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ein vergünstigtes Deutschlandticket erhalten, finanziert aus der Quersubventionierung. Dieser Antrag wird mehrheitlich abgelehnt (Ja 16  Nein 17  Enthaltung 0).


Beschluss:

Allen nach der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern wird von der Gemeinde Nottuln als zuständigen Schulträger die Nutzung des Deutschlandticket ermöglicht, soweit keine Mehrkosten entstehen. Ein monatlicher Eigenanteil wird nicht erhoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die ggf. notwendigen entsprechenden vertraglichen Grundlagen mit dem Tarifverbund Westfalentarif zu schaffen.

Eine Quersubventionierung für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erfolgt nicht.