Auf die Frage von Ratsherrn Gesmann hin erläutert Frau Breuksch kurz die Beratung aus dem Ausschuss für Planen und Bauen, die vor der Ratssitzung stattgefunden hat. Der Bürgermeister verweist auf das Protokoll zu dieser Sitzung.


Beschluss:

 

Es wird die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB zur 86. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis genommen.

 

Die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung inkl. Umweltbericht werden mit Stand der Anlagen 1-3 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand beteiligt.