Der Ausschussvorsitzende eröffnet den TOP 3 und übergibt das Wort an Herrn Ahn.

Herr Ahn erläutert den aktuellen Planungsstand der 86.FNP-Änderung und erörtert die aktuelle Rechtslage.

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für den Vortrag und eröffnet die Diskussion.

Herr Bogus bedankt sich ebenfalls und erkundigt sich aufgrund der fehlerhaften Aufstellung der Konzentrationszonen nach etwaigen Schadensersatzansprüchen gegenüber der Gemeinde. Herr Ahn bringt zum Ausdruck, dass es keine Schadensersatzansprüche gibt, da die Gemeinde Nottuln nicht die zuständige Genehmigungsbehörde ist und erklärt, dass die beabsichtigte Ausschlusswirkung in der entsprechenden Bekanntmachung nicht deutlich dargestellt wurde. Die 45.FNP-Änderung ist damit nicht in Kraft getreten, jedoch stillschweigend von den Genehmigungsbehörden angewendet worden. Die Fehlerhaftigkeit wurde erst im Nachgang vom Bundesverwaltungsgericht auf diese Weise ausgeführt. Herr Bogus erkundigt sich nach der Notwendigkeit einer Aufhebung der Konzentrationszonen, wenn diese nicht gültig seien. Herr Ahn betont, dass es eine Pflicht gegenüber den Bürger:innen gibt, Klarheit und eindeutige Regelungen zu schaffen.

Herr Böker bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion für die Präsentation und stellt klar, dass die CDU das Verfahren weiterhin unterstütze. Herr Böker erkundigt sich nach den Auswirkungen auf die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung der Gemeinde. Herr Ahn führt aus, dass nach neuer Gesetzeslage die Regionalplanungsbehörde nun auch die Flächenentwicklung der Windenergie obliegt und das Verfahren keine Auswirkungen auf die Wohnbau- und Gewerbeflächenentwicklung hat und die langfristige Flächenentwicklung nicht tangiert.

Herr Gausebeck bedankt sich für den Vortrag und unterstützt die Eröffnung der Möglichkeit den Weg für den Ausbau der Windenergieanlagen zu ebnen.

Herr Bergmann bedankt sich ebenfalls bei Herrn Ahn sowie bei der Verwaltung, die Hürden für den Ausbau der Windenergieanlagen zu nehmen. Herr Bergmann weist vor dem Hintergrund des Klimawandels auf die Dringlichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien hin.

Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass ohne den Ausbau der Windenergieanlagen keine Klimaneutralität zu schaffen sei. Bedenken seien jedoch entsprechend zu berücksichtigen.

Frau Breuksch gibt an, dass bei einem positiven Beschluss die Offenlage am 22.06.2023 bekanntgemacht wird und in dem Zeitraum vom 29.06. bis zum 08.08.2023 stattfindet, sodass im Nachgang ein Feststellungsbeschluss erfolgen kann.

Der Ausschussvorsitzende lässt einen Bürger zu Wort kommen.

Herr Walter schließt sich den Vorrednern an und unterstützt das weitere Vorgehen, gibt jedoch an, dass die Gesetzeslage und das Vorgehen in der Verwaltung bezogen auf die Thematik der Konzentrationszonen in den letzten Jahrzehnten gegenüber den Bürger:innen nicht immer verständlich gewesen sei. Dies habe sich nun geändert.

Herr Bogus erkundigt sich, inwieweit nach der aktuellen Gesetzeslage Abstände bei Repowering Maßnahmen vorgesehen sind. Herr Ahn führt aus, dass das LANUV aktuell 700m zu Grunde legt. Des Weiteren ist der Außenbereich immissionsschutzrechtlich in Bezug auf die Schallimmissionen zu schützen wie ein Mischgebiet. Die einzuhaltenden Grenzwerte lösen entsprechende Abstände aus und bezogen auf die optisch bedrängte Wirkung darf die doppelte Höhe als Abstand nicht unterschritten werden.

Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschlussvorschlag:

 

Es wird die Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB zur 86. Änderung des Flächennutzungsplans zur Kenntnis genommen.

 

Die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung inkl. Umweltbericht werden mit Stand der Anlagen 1-3 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB mit demselben Stand beteiligt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: