Beschluss: einstimmig angenommen

Eine Aussprache erfolgt nicht.


Beschluss:

 

Die in der Anlage dargestellte Einleitungsstelle für Niederschlagswasser wird als Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage gemäß § 2, Ziffer 6 a), der Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln, i. d. F. vom 11.12.2018, gewidmet.