Beschlussvorschlag:
Die
in der Anlage dargestellte Einleitungsstelle für Niederschlagswasser wird als
Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage gemäß § 2, Ziffer 6 a), der
Entwässerungssatzung der Gemeinde Nottuln, i. d. F. vom 11.12.2018,
gewidmet.