Wortmeldungen liegen nicht vor.


Beschluss:

Die Festlegung des Konzentrationsbereiches ist Fördervoraussetzung für alle genannten Fördergegenstände. In einem ersten Schritt vor Antragsstellung ist die Ausweisung einer Konzentrationszone in Appelhülsen daher fachlich/politisch zu diskutieren. Sofern diese Ausweisung gewünscht ist, sollte diese in einer der nachfolgenden Sitzungen mit der Politik festgelegt und ein politischer Beschluss gefasst werden. Für eine Antragsstellung in diesem Landesprogramm ist kein Beschluss des Rates erforderlich.