Sitzung: 03.05.2006 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: einstimmig angenommen
5.2 |
Antrag auf vereinfachte Änderung
gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 103 „Südwestlich der Appelhülsener
Straße“ hier: Zulassung eines Geh-, Fahr-
und Leitungsrechtes sowie Erweiterung eines Baufensters gem. beiliegendem
Lageplan Vorlage 115/2006 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.
Ohne
Aussprache fasst der Ausschuss den Beschluss:
Beschluss:
(als Empfehlung an den Gemeinderat)
Der Festsetzung eines Geh-, Fahr-
und Leitungsrechtes zu Gunsten der Gemeinde Nottuln sowie der Erweiterung des
Baufensters wie im anliegenden Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 103
„Südwestlich der Appelhülsener Straße“ (Anlage
1) dargestellt, wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
|
einstimmig
angenommen |