Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

5.2

 

Antrag auf vereinfachte Änderung gem. § 13 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 103 „Südwestlich der Appelhülsener Straße“

hier: Zulassung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes sowie Erweiterung eines Baufensters gem. beiliegendem Lageplan

Vorlage 115/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 2 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss den Beschluss:

 

Beschluss:

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

Der Festsetzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zu Gunsten der Gemeinde Nottuln sowie der Erweiterung des Baufensters wie im anliegenden Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 103 „Südwestlich der Appelhülsener Straße“ (Anlage  1) dargestellt, wird als Satzung beschlossen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen