Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Dammann erklärt sich für befangen und verlässt zu Beginn des Tagesordnungspunktes das Gremium.

Herr van Stein bewertet die Bürgeranregung als sehr gut und ausführlich und erkundigt sich, weshalb die Kosten für das Gutachten bei 60.000 € lägen. Frau Mütherig erläutert, dass die Erarbeitung einer Kombination aus drei Satzungen – einer Denkmalbereichssatzung, einer Werbesatzung sowie einer Gestaltungssatzung – vorgesehen sei. Vor dem Hintergrund des hohen Arbeitsaufwandes, insbesondere auch bezüglich der erforderlichen Rechtssicherheit sei die Vergabe an ein externes Fachbüro sinnvoll.

Auf die Aussage von Herrn van Stein, dass der mobile Baukulturbeirat bereits kommuniziert habe, was der Ortskern brauche und welche Entwicklungen möglich seien, entgegnet Frau Breuksch, dass sich diese Aussagen lediglich auf ein spezielles Gebäude bezogen haben. Um das historische Erbe schützen zu können und um Einzelfallentscheidungen zu vermeiden, soll nun die Kombination der Satzungen erarbeitet werden. Frau Mütherig ergänzt, dass damit auch die entsprechende rechtliche Begründung geschaffen würde, Eigentümer in ihren Rechten beschränken zu können. Es handele sich um ein aktuelles Angebot, sodass die Kostenangabe von 60.000€ die heutige Preislage berücksichtige. Zusätzlich prüfe die Verwaltung derzeit Fördermöglichkeiten. Über das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ sei eine Förderung einiger Teilleistungen möglich. Dazu werde bis zum 15.6.2023 ein entsprechender Förderantrag eingereicht. Die restlichen Kosten seien über den Posten „allgemeine Planungskosten“ im Haushalt abgedeckt, darüber hinaus stünden auch Mittel für die jeweiligen Ortsteile zur Verfügung.

Auf eine Rückfrage aus dem Publikum zur Rechtslage in der Zeit bis zur erlangten Rechtskraft der Satzungen erläutert Herr Rulle, dass derzeit kein ungeregelter Zustand bestehe. Darüber hinaus könne auch erneut der mobile Baukulturbeirat einberufen werden. Frau Mütherig ergänzt, dass weitere Instrumente, wie beispielsweise eine Veränderungssperre in Betracht kämen.  Die Verwaltung bevorzuge es jedoch, im Austausch mit möglichen Vorhabenträgern zu bleiben und gemeinsam Lösungen zu finden.

Herr Rulle lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung hat bereits vor einigen Wochen die Ausschreibung von Leistungen zur Erarbeitung einer Denkmalbereichs- und Gestaltungssatzung (einschl. Regelung der Werbeanlagen) in die Wege geleitet. Die Angebotsfrist endet am 12.05.23. Die Verwaltung wird in der Sitzung über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen berichten.

 


Abstimmungsergebnis: