Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Herr Dammann kehrt in das Gremium zu zurück. Er begrüße den Antrag sehr und freue sich auf den weiteren Weg. Zudem sei die Fraktion BÜNDNIS 90 / Die Grünen sehr glücklich mit dem vorgeschlagenen Verfahren.

Herr Böker weist darauf hin, dass er den Antrag befürworte, dieser sich jedoch auf einen falschen Bereich beziehe. Entsiegelung sei grundsätzlich gut. Es müsse jedoch berücksichtigt werden, dass in dem beantragten Bereich auch Platz zum Aufstellen eines Zeltes erhalten bleiben müsse. Die CDU befürworte es, sich auf den Bereich um das vorhandene Ortszentrum entlang der Bäckerei und der Eisdiele zu fokussieren und würde diese Änderung gerne in den Beschluss aufnehmen. Herr Dr. Thönnes äußert diesbezüglich, dass darüber auch im Rahmen der Veranstaltung Politik vor Ort gesprochen wurde und der rot gepflasterte Bereich im Schulze-Frenkings-Hof für das Aufstellen eines Zeltes oder die Durchführung weiterer Events wie der Weihnachtsmarkt ausreichend sei.

Der Beschlussvorschlag wird dahingehend geändert, dass die Formulierung „Schulze-Frenkings-Hof“ gestrichen wird und stattdessen „eine Konzentrationszone für den Ortsteil Appelhülsen“ eingefügt wird. 

Herr Zbick äußert Unverständnis über den Umgang mit dem Antrag und könne nicht verstehen, wieso die Beantragung von Fördermitteln bis zum 15.6. für Appelhülsen nicht möglich sei, für den Ortsteil Nottuln jedoch schon.

Frau Breuksch erläutert, dass zum jetzigen Zeitpunkt zwei der erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, um für den Appelhülsener Ortskern Fördermittel beantragen zu können. Neben der Festlegung einer Konzentrationszone sei auch das Vorliegen eines ausgearbeiteten Konzeptes Fördervoraussetzung. Wie in dem vorherigen Tagesordnungspunkt jedoch bereits diskutiert wurde, lasse sich die Erarbeitung der Satzungen für Nottulns historischen Ortskern teilweise fördern. Da hier ein konkretes Angebot vorliege, könne der Förderantrag kurzfristig gestellt werden. Herr Zbick betont, dass er sich eine bessere Aufarbeitung gewünscht habe und plädiert dafür, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages zu streichen.

Der geänderte Beschluss lautet wie folgt:

Die Festlegung des Konzentrationsbereiches ist Fördervoraussetzung für alle genannten Fördergegenstände. In einem ersten Schritt vor Antragsstellung ist die Ausweisung einer Konzentrationszone in Appelhülsen daher fachlich/politisch zu diskutieren. Sofern diese Ausweisung gewünscht ist, sollte diese in einer der nachfolgenden Sitzungen mit der Politik festgelegt und ein politischer Beschluss gefasst werden. Für eine Antragsstellung in diesem Landesprogramm ist kein Beschluss des Rates erforderlich. 

Abschließend betont Herr Rulle, dass die Argumentation der Verwaltung nachvollziehbar sei und lobt den vorgeschlagenen Weg. Herr Rulle lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Festlegung des Konzentrationsbereiches ist Fördervoraussetzung für alle genannten Fördergegenstände. In einem ersten Schritt vor Antragsstellung ist die Ausweisung einer Konzentrationszone in Appelhülsen daher fachlich/politisch zu diskutieren. Sofern diese Ausweisung gewünscht ist, sollte diese in einer der nachfolgenden Sitzungen mit der Politik festgelegt und ein politischer Beschluss gefasst werden. Für eine Antragsstellung in diesem Landesprogramm ist kein Beschluss des Rates erforderlich. 

 


Abstimmungsergebnis: