Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Herr Rulle weist einleitend darauf hin, dass die Vorlage sehr ausführlich ist und das Thema bereits mehrfach andiskutiert worden sei.

Herr Geuking bedankt sich für die Arbeit der Verwaltung und hebt die geplante Entwicklung als positiv für Nottuln hervor. Herr Böker schließt sich dem an. Es sei gut, neue Flächenangebote für die Gewerbetreibenden zu machen.

Herr Holtrup bittet die Verwaltung darum, den Punkt finanzielle Auswirkungen in den Vorlagen konkreter zu behandeln. Auch wenn konkrete Summen nicht genannt werden können, sollte zumindest eine grobe Angabe der Planungskosten angegeben werden. Aufgrund der Vielzahl an laufenden Verfahren seien insgesamt hohe Planungskosten ausgelöst, die nicht endlos zur Verfügung stünden. Herr Zbick schließt sich dem an und betont, dass konkretere Zahlen die Entscheidungsfindung vereinfachen würde. Frau Mütherig weist darauf hin, dass im Haushalt 100.000 € für allgemeine Planungskosten vorgehalten sind, aus denen die Planungskosten für Bauleitplanverfahren bezahlt würden. Frau Breuksch ergänzt, dass die Verwaltung einen guten Überblick über die noch zur Verfügung stehenden Mittel habe. Zudem sei es oft schwierig, die finanziellen Auswirkungen beziffern zu können, da viele Planungen und Gutachten extern vergeben werden. Eine grobe Angabe der zu erwartenden Planungskosten sei jedoch machbar.

Herr Rulle weist darauf hin, dass die Vergabe an externe Fachplaner ein ausdrücklicher Wunsch der Politik war, um Verfahren zu beschleunigen und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 91. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 „Beisenbusch III“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets.


Abstimmungsergebnis: