Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Herr Geuking lobt die erfreuliche Perspektive für den Ortsteil Schapdetten, dankt der Verwaltung und hebt die vorgeschlagene Planung als eine schöne Entwicklung für den Ortskern hervor.

Herr Zbick betont, sich Herrn Geuking inhaltlich ausdrücklich anzuschließen. Bezüglich der – in der Vorlage angegebenen – finanziellen Auswirkungen erkundigt er sich, wieso bei einer privatwirtschaftlichen Investitionstätigkeit (nach der Schaffung von Planungsrecht) die Planungskosten von der Gemeinde zu tragen seien. Frau Mütherig erläutert, dass für die Durchführung der beabsichtigten Konzeptvergabe zunächst entsprechendes Planungsrecht durch die Änderung des Bebauungsplanes geschaffen werden müsse. Da das Planverfahren mit internen Ressourcen durchgeführt werde, sei der Aufwand jedoch gering.  Diesbezüglich regt Herr Zbick an, bei der Verwertung der Flächen die aufgewendeten Planungskosten wieder einzuholen. Ansonsten betrachte er den vorgeschlagenen Ansatz als ausgesprochen positiv.

Herr Böker stimmt dem zu und wünscht sich neben dieser Entwicklung weiteres Bauland im Ortsteil Schapdetten.

Herr Rulle lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schapdetten Nord“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für die in Anlage 1 abgegrenzten Änderungsbereiche wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

 

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Entwicklung der bestehenden Strukturen sowie zur Bebauung bisher ungenutzter Grundstücke.

 

 


Abstimmungsergebnis: