Sitzung: 02.05.2023 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 174/2018/1
Eine Beratung wird nicht gewünscht.
Beschluss:
Der
Entwurf der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 81 " Gewerbegebiet
Buxtrup“, die dazugehörige Begründung sowie die schalltechnische Untersuchung
zur Planung werden mit Stand der Anlagen 1-3 nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig
öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
werden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit demselben Stand beteiligt.
Ziel des Änderungsverfahrens
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für Modernisierungen bzw. Umstrukturierungen
des am Standort vorhandenen Klinkerwerkes.