Eine Beratung wird nicht gewünscht.


Beschluss:

Der Entwurf der 2. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 81 " Gewerbegebiet Buxtrup“, die dazugehörige Begründung sowie die schalltechnische Untersuchung zur Planung werden mit Stand der Anlagen 1-3 nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 1 BauGB mit demselben Stand beteiligt.

 

Ziel des Änderungsverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für Modernisierungen bzw. Umstrukturierungen des am Standort vorhandenen Klinkerwerkes.