Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 00, Enthaltungen: 07

 

 

6.1

 

Prüfung der Jahresrechnung der Gemeindekasse Nottuln für das Haushaltsjahr 2004

hier: Feststellung des Ergebnisses

         Entlastung des Bürgermeisters

Vorlage 347/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Zu Beginn der Beratung verliest Ratsherr Schulz eine Stellungnahme der UBG-Fraktion, die dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt ist.

 

Nach einer kurzen Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss

(Der Bürgermeister nimmt an der Abstimmung nicht teil.):

 

Beschluss:

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2004 der Gemeindekasse wird unter Einbeziehung der Abschlussbuchungen nach § 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO (in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung, so §§ 8 und 9 NKF-Einführungsgesetz NRW) wie folgt festgestellt:

 

 

 

 

 

1. Ergebnis des kassenmäßigen Abschlusses

 

 

 

 

 

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamthaushalt

Ist-Einnahme

21.373.172,21 €

10.629.914,61 €

32.003.086,82 €

Ist-Ausgabe

22.236.049,55 €

9.138.837,06 €

31.374.886,61 €

Ist-Überschuss/Fehlbetrag

-862.877,34 €

1.491.077,55 €

628.200,21 €

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Ergebnis der Haushaltsrechnung

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen/Ausgaben

Verwaltungshaushalt

 

Vermögenshaushalt

 

Gesamthaushalt

 

1

2

3

4

Soll-Einnahmen

21.361.286,96 €

7.133.566,95 €

28.494.853,91 €

+ Neue Haushaltseinnahmereste

0,00 €

0,00 €

0,00 €

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste

0,00 €

175.200,00 €

175.200,00 €

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

-346.874,20 €

0,00 €

-346.874,20 €

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

21.708.161,16 €

6.958.366,95 €

28.666.528,11 €

Soll-Ausgaben

21.750.334,95 €

7.061.598,41 €

28.811.933,36 €

+ Neue Haushaltsausgabereste

0,00 €

820.504,65 €

820.504,65 €

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste

42.173,79 €

923.736,11 €

965.909,90 €

./. Abgang alter Kassenausgabereste

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

21.708.161,16 €

6.958.366,95 €

28.666.528,11 €

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

nachrichtlich:

 

 

 

In Soll-Ausgaben Vermögenshaushalt

enthaltener Überschuss nach

§ 41 Abs. 3 Satz 2 GemHVO

5.227.614,00 €

 

Höhe der Zuführung zum Vermögens-

haushalt

215.501,94 €

 

Höhe der Mindestzuführung

 

188.597,57 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung der Gemeinde Nottuln für das

Haushaltsjahr 2004 wird dem Bürgermeister gem. § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-

Westfalen  vorbehaltlos Entlastung erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

27

Ja-Stimmen

 

00

Nein-Stimmen

 

07

Enthaltungen