Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

7.2

 

Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für das Baugebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 102 „Änderung des zur Zeit noch rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 67 II“ in einem Teilbereich an der Oststraße, Liebigstraße und Siemensstraße

hier: 2. Änderungssatzung zwecks Verlängerung der Gültigkeit

Vorlage 50/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 

Zu Beginn der Beratung wird eine redaktionell geänderte Satzung vorgelegt.

 

Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Änderungssatzung zur vorliegenden Änderungssatzung vom 13.05.2005 zu der Bestandssatzung vom 02.06.2003 wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen