Sitzung: 04.04.2006 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
7.2 |
Satzung über die 2. Verlängerung
der Veränderungssperre für das Baugebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 102
„Änderung des zur Zeit noch rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 62
„Gewerbe- und Industriegebiet an der B 67 II“ in einem Teilbereich an der
Oststraße, Liebigstraße und Siemensstraße hier: 2. Änderungssatzung zwecks
Verlängerung der Gültigkeit Vorlage 50/2006 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5
beigefügt.
Zu Beginn der Beratung wird eine redaktionell geänderte
Satzung vorgelegt.
Anschließend fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Änderungssatzung zur
vorliegenden Änderungssatzung vom 13.05.2005 zu der Bestandssatzung vom
02.06.2003 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |