Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Einleitend weist Frau Dr. Diekmann darauf hin, dass das Wirtschaftsministerium des Landes NRW heute bekanntgegeben habe, dass die Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden mit bis zu 80 % fortgesetzt werde. Die Förderung gelte dabei nur für Anlagen, bei denen die zu erwartenden Erträge nicht höher als die zu erwartenden Verbräuche seien. Diese Förderbedingung entspreche eher dem Beschlussvorschlag 2. Es sei wichtig, dies konkret zu prüfen, um sich nicht durch eine vorschnelle Entscheidung in den Handlungsmöglichkeiten einzugrenzen.

Frau Breuksch erläutert, dass seitens des Gebäudemanagements der Gemeinde Nottuln derzeit viele Um- bzw. Neubauten bearbeitet werden und dabei immer wieder die Frage nach dem Umgang mit Photovoltaikanlagen aufkomme. Die Verwaltung wünsche daher eine Handhabung der Politik.

Herr Geuking erläutert, dass sich ihm nicht erschließe, weshalb eine Beschränkung auf den Eigenbedarf eines Gebäudes beschlossen werden sollte. Mit der zuvor angekündigten Fördermöglichkeit durch das Land NRW würde dies aus Gründen der Wirtschaftlichkeit Sinn ergeben, ansonsten sei ein großer Bedarf vorhanden, sodass die Installation zur maximalen Anlagenauslastung sinnvoll sei.

Herr Danziger schließt sich dem an und betont noch einmal die Wichtigkeit sowohl der ökologischen als auch der ökonomischen Betrachtung. Da diese Faktoren zunächst gründlich überprüft werden müssten, halte er einen heutigen Beschluss für schwierig.

Herr Steimann äußert eine Tendenz zum Beschlussvorschlag 1, solange Gründe der Wirtschaftlichkeit nicht eher für den Beschlussvorschlag 2 sprächen. Die CDU unterstütze es grundsätzlich, so viele Dachflächen wie möglich mit Photovoltaikanlagen auszustatten.

Herr van Stein zeigt sich überrascht von der vom Land NRW angekündigten Förderhöhe. Aufgrund der beschlossenen Klimaneutralität favorisiere die UBG den Beschlussvorschlag 1. Herr van Stein regt daher eine genaue Prüfung des Förderangebotes an und plädiert für eine Vertagung der Entscheidung.

Frau Breuksch erläutert die Überlegung, dass auf einer Dachfläche auch zwei Anlagen installiert werden können: Eine vom Land geförderte Anlage zur Deckung des Eigenbedarfs des Gebäudes – eine Weitere zur Maximierung der Energieerzeugung.

Frau Dr. Diekmann weist darauf hin, dass zurzeit viel Bewegung in den Regularien bezüglich erneuerbarer Energien bestehe. Es sei wichtig, einen ökologischen Mehrwert zu schaffen und gleichzeitig auf die finanzielle Situation zu achten.

Eine Wortmeldung aus dem Publikum plädiert dafür, die von Frau Breuksch angesprochene Möglichkeit der Installation von zwei Anlagen auf einem Dach in Betracht zu ziehen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit zur Kooperation mit der „Baumberge Energie“ angeboten.

Nach einer kurzen Diskussion schlägt Frau Dr. Diekmann vor, heute über den Beschlussvorschlag 1 abzustimmen und bittet die Verwaltung, in einem der nächsten Ausschüsse für Planen und Bauen Informationen zu Fördermöglichkeiten nachzuliefern. Bei einem Beschluss des Vorschlages 1 würde sich die Gemeinde nicht die Möglichkeit nehmen, sich gleichzeitig eine Anlage zur Eigenbedarfsdeckung fördern zu lassen. Frau Dr. Diekmann lässt über den Beschlussvorschlag 1 abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Neu- und Umbauten die vorhandenen Dachflächen zur Maximierung der Anlagenleistung vollständig auszunutzen.

 

 


Abstimmungsergebnis: