Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

7.7

 

Widmung von Straßen

hier: öffentliche Straßen im Baugebiet Bakenstraße / Weseler Straße

Vorlage 86/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12 beigefügt.

 

Nach kurzer  Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die im Sachverhalt genannten Straßen werden gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NW gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als öffentliche Wege und Plätze eingestuft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen