Sitzung: 04.04.2006 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
7.7 |
Widmung von Straßen hier: öffentliche Straßen im
Baugebiet Bakenstraße / Weseler Straße Vorlage 86/2006 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 12
beigefügt.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die im Sachverhalt genannten
Straßen werden gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NW gewidmet und gemäß §
3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als öffentliche Wege und Plätze eingestuft.
Abstimmungsergebnis: |
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einstimmig
angenommen |