7.1

 

Widmung von Straßen

hier: öffentliche Straßen im Baugebiet Bakenstraße / Weseler Straße

Vorlage 86/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 7 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig den Beschluss:

 

Beschluss:

(als Empfehlung an den Gemeinderat)

Die im Sachverhalt genannten Straßen werden gemäß § 6 Abs. 3 Straßen- und Wegegesetz NW gewidmet und gemäß § 3 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NW als öffentliche Wege und Plätze eingestuft.