6.2

 

Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für das Baugebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 102 „Änderung des zur Zeit noch rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 67 II“ in einem Teilbereich an der Oststraße, Liebigstraße und Siemensstraße

hier: 2. Änderungssatzung zwecks Verlängerung der Gültigkeit

Vorlage 50/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage 3 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Ausschuss einstimmig den Beschluss:

 

Beschluss:

-als Empfehlung an den Gemeinderat -

Die Änderungssatzung zur vorliegenden Änderungssatzung vom 13.05.2005 zu der Bestandssatzung vom 02.06.2003 wird beschlossen.