Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

 

4.

 

Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II );

u.a. Antrag der CDU-Fraktion vom 24.1.2006 zur Hartz IV-Bilanz der Gemeinde Nottuln

Vorlage 55/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt die Vorsitzende den anwesenden Leiter der Abteilung Sozialhilfe beim Kreis Coesfeld, Herrn Bleiker.

 

Nach einer kurzen Einführung in den Sachverhalt durch GOAR Gellenbeck stellt Herr Bleiker anhand von Folien die Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften, der Neufälle, der Vermittlungen in den Arbeitsmarkt und in Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Förderinstrumente und Maßnahmen der beruflichen Qualifikation dar. Hierbei wird auch ein Vergleich der gemeindlichen Zahlen mit dem jeweiligen Kreisdurchschnitt dargestellt. Dieses Zahlenmaterial ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

 

Im Rahmen seines Vortrages nehmen Herr Bleiker und GOAR Gellenbeck auch zu Fragen der Ausschussmitglieder Stellung.

 

Im weiteren Verlauf seines Vortrages nimmt Herr Bleiker auch Stellung zu den maßgeblichen finanziellen Be- und Entlastungen des Kreises Coesfeld durch das SGB II. Diese haben auch Auswirkungen auf die Höhe der von den Gemeinden aufzubringenden Kreisumlage. Weiter geht er auch auf die Entwicklung der im öffentlichen Interesse liegenden zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten, den sogenannten „Plus-Jobs“ ein. Auf Grund der Ortsnähe ist dieser gesetzliche Auftrag, neben dem eigentlichen Leistungsrecht, den Kommunen übertragen worden. Im Jahre 2005 wurden in Nottuln 164 Eingliederungsvereinbarungen bei insgesamt 26 verschiedenen Trägern erfolgreich abgeschlossen. Durch die „Plusjobber“ wurden im genannten Zeitraum insgesamt 27.721,24 Stunden abgeleistet..

 

Der sachkundige Bürger, Herr Brummerloh, äußert den Wunsch, die örtlichen Bewerberforen auszubauen und mit einem Vermittlungsauftrag zu versehen.

 

Nach Abschluss der Aussprache nimmt der Ausschuss die Ausführungen von Herrn Bleiker und der Verwaltung zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.