Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

1.

Begrüßung und Feststellung der ordungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses

 

 

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsmäßige Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Betriebsausschusses fest.