Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 03, Enthaltungen: 02

 

 

8.4

 

Aufstellungsverfahren zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln "Darstellung von Konzentrationen für die Errichtung von Windkraftanlagen"

a) Aufhebung des Beschlusses vom 24.06.2004 über die 45 Änderung des

    Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln einschließlich

    Erläuterungsbericht

 

b) Erneuter Beschluss über die 45 Änderung des Flächennutzungsplanes der

    Gemeinde Nottuln einschließlich Erläuterungsbericht

 

Vorlage 37/2006

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.

 

Der Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Im Anschluss fasst der Rat folgende Beschlüsse:

 

1. Beschluss:

zu a)

Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) in der vor Änderung durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau- EAG Bau) vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359) geltenden Fassung wird der Beschluss vom 24.06.2004 über die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Darstellung von Konzentrationen für die Errichtung von Windkraftanlagen“ der Gemeinde Nottuln einschließlich Erläuterungsbericht aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimmen

 

03

Nein-Stimmen

 

02

Enthaltungen

 

2. Beschluss:

zu b)

Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs.4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) in der vor Änderung durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau- EAG Bau) vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359) geltenden Fassung wird die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Darstellung von Konzentrationen für die Errichtung von Windkraftanlagen“ der Gemeinde Nottuln einschließlich Erläuterungsbericht rückwirkend zum 24.06.2004 beschlossen.

 

Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes, das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung über die Anregungen sowie der Erläuterungsbericht werden als gesonderte Niederschriften gemäß § 52 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung festgehalten und beim Fachbereich 3 Bau- und Ordnung der Gemeinde Nottuln aufbewahrt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

30

Ja-Stimmen

 

03

Nein-Stimmen

 

02

Enthaltungen