Sitzung: 14.02.2006 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 03, Enthaltungen: 02
8.4 |
Aufstellungsverfahren zur 45.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln "Darstellung von
Konzentrationen für die Errichtung von Windkraftanlagen" a) Aufhebung des Beschlusses vom
24.06.2004 über die 45 Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Nottuln einschließlich Erläuterungsbericht b) Erneuter Beschluss über die 45
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nottuln einschließlich Erläuterungsbericht Vorlage 37/2006 |
Die
Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 9 beigefügt.
Der
Bürgermeister erläutert den Sachverhalt. Im Anschluss fasst der Rat folgende
Beschlüsse:
1.
Beschluss:
zu a)
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs.4
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) in der vor Änderung
durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien
(Europarechtsanpassungsgesetz Bau- EAG Bau) vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359)
geltenden Fassung wird der Beschluss vom 24.06.2004 über die 45. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Darstellung von Konzentrationen für die Errichtung von
Windkraftanlagen“ der Gemeinde Nottuln einschließlich Erläuterungsbericht
aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: |
30 |
Ja-Stimmen |
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03 |
Nein-Stimmen |
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02 |
Enthaltungen |
2.
Beschluss:
zu b)
Gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs.4
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) in der vor Änderung
durch das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an EU-Richtlinien
(Europarechtsanpassungsgesetz Bau- EAG Bau) vom 24.06.2004 (BGBI. I S. 1359)
geltenden Fassung wird die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Darstellung
von Konzentrationen für die Errichtung von Windkraftanlagen“ der Gemeinde
Nottuln einschließlich Erläuterungsbericht rückwirkend zum 24.06.2004
beschlossen.
Die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes,
das Ergebnis der Prüfung und Entscheidung über die Anregungen sowie der
Erläuterungsbericht werden als gesonderte Niederschriften gemäß § 52 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW S.
666/SGV NW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung festgehalten und beim
Fachbereich 3 Bau- und Ordnung der Gemeinde Nottuln aufbewahrt.
Abstimmungsergebnis: |
30 |
Ja-Stimmen |
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03 |
Nein-Stimmen |
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02 |
Enthaltungen |