Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Gausebeck zeigt sich irritiert, dass in dem vor zwei Jahren gefassten Beschluss ein Kostenvolumen von 2.000.000,00 € veranschlagt wurde, in dem nun vorgestellten Sachverhalt sich die Kosten reduzieren auf 1.050.000,00 € bei gleichlautend geplanter Maßnahme. Zudem wurde der gefasste Ratsbeschluss nicht umgesetzt. Nicht geklärt sei, wo der Aushub verbleiben sollte und wie sich die Kosten für die Deponierung verhalten würden. Frau Breuksch erläutert, dass seinerzeit in dem Antrag der SPD-Fraktion angeregt wurde, dass der Aushub ortsnah genutzt wird, um die Kosten zu reduzieren. Auf der verfüllten Fläche sollte eine Gewerbeentwicklung erfolgen. Wie sich herausstellte besteht diese Option nicht, da die geplante Fläche ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet ist. Die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet müsste zunächst durch die Bezirksregierung zurückgenommen werden, um dort den Aushub einbringen zu können und im Anschluss eine Gewerbeentwicklung zu ermöglichen, die sowohl der Regionalplan, als auch der Flächennutzungsplan nicht vorsieht. Zu der Kostenfrage führt Frau Breuksch aus, dass mit den 1.050.000,00 € zu planen sei und zu versuchen ist, mit den Mitteln einen maximal möglichen Effekt zu erzielen. Beabsichtigt sei, dass unter diesen Vorgaben eine Planung beauftragt werden sollte. Die sich ergebenden Ökopunkte aus der Maßnahme könnten zur Umsetzung anderer Maßnahmen eingesetzt werden.

Herr Gausebeck fordert, sollte sich abzeichnen, dass ein ausreichender Hochwasserschutz nicht zu erreichen ist, dass dann die Investitionen zu erhöhen sind. Frau Dr. Diekmann ergänzt, dass die zuvor geplanten 70.000,00 € für die Planung und Umsetzung der Arbeiten an dem vorhandenen Streichwehr dem Investitionsvolumen hinzugerechnet werden sollten. Herr Diekmann erläutert, dass der sinnvollste Hochwasserschutz durch eine Zurückhaltung des Wassers an dafür geeigneten Stellen zu erreichen sei. Die kalkulierten Ablassmengen sind so zu ermitteln, dass durch das abgelassene Wasser keine Schäden eintreten.

Herr van Stein fordert, dass zunächst eine Entwurfsplanung politisch zu beschließen sei, um anschließend die Maßnahmenumsetzung zu beraten und zu beschließen.

Herr Rulle berichtet, dass zuletzt vor drei Jahren ein massives Hochwasserereignis Appelhülsen und seine Einwohner bedroht habe. Hieraus resultiert die Forderung, dass eine Rückhaltung zwischen der Autobahn und der alten Bundesstraße zu erfolgen habe. Wichtig bei der weiteren Planung sei es, dass möglichst viele abgestimmte Maßnahmen zusammen mit der WBC vereinbart werden sollten, um eine maximal mögliche Förderung in Anspruch nehmen zu können. Frau Breuksch stellt fest, dass die WBC bereits Eigentümer der überwiegenden Flächen ist und bereits aus dem Grunde wichtiger Partner der Planungen sei.

Herr Dr. Geuking trägt vor, dass der Verwaltung ein möglichst großer Spielraum bei der Planung einzuräumen sei. Nur so sei es der Verwaltung möglich, den maximal möglichen Nutzen zu erarbeiten. Herr Gausebeck schließt sich dem an, dass nur bei einer großzügigen Planung ein möglichst umfassender Schutz zu erreichen ist. Herr Diekmann ergänzt, dass die WBC in der komfortablen Lage ist, durch die geplanten Maßnahmen eine Aufwertung der Flächen zu ermöglichen. Mit der Umsetzung würden die bislang als Ausgleichsflächen ausgewiesenen Flächen zu wechselfeuchten Flächen aufgewertet, die ökologisch wertvoller sind.

Frau Dr. Diekmann bittet, dass die Verwaltung sich zu dem bereits umgesetzten Projekt in Hohenholte mit der dortigen Verwaltung in Verbindung setzen sollte. In Hohenholte wurden der durch die Gemeinde zu tragende Anteil in Höhe von 20 % der Kosten durch eine Umweltstiftung übernommen.

Herr Dr. Thönnes schränkt die Forderung nach einer großzügigen Planung mit dem Hinweis ein, dass die Verwaltung an die eingestellten Haushaltsmittel gebunden sei. Sollte der Wunsch bestehen, dass diese ausgeweitet werden sollten, wäre dies politisch zu beraten und zu beschließen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme der Renaturierung der Stever in Appelhülsen zum wirksamen Hochwasserschutz gemeinsam mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld umzusetzen und eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: