Sitzung: 13.12.2022 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 8
Vorlage: 223/2022
Ratsherr Danziger möchte
zu der Tischvorlage weitere Informationen, da er diese erst kurz vor der
Sitzung zur Kenntnis nehmen konnte.
Frau Breuksch informiert, dass der Standort am Sportplatz in Appelhülsen nach
der planungsrechtlichen Prüfung nicht so umzusetzen sei wie zunächst
angenommen. Gem. § 246 Abs. 11 BauGB ist eine Genehmigung seitens der
Bezirksregierung Münster auf drei Jahre befristet. Dazu ist jedoch
Voraussetzung, dass im Gebiet der Gemeinde keine anderen Unterkünfte geschaffen
werden können. Da allerdings alternative Standorte denkbar seien, ist eine
notwendige Realisierung am Standort Sportplatz Appelhülsen schwer zu begründen.
Die Verwaltung habe weitere Standorte, wie z.B. das Grundstück am Kücklingsweg
und die Restfläche des Feuerwehrgrundstücks, geprüft mit dem Ergebnis gleicher
planungsrechtlicher Barrieren. Somit sei der Standort am Bahnhof Appelhülsen
als geeignete Alternative zu favorisieren. Das Grundstück sei zudem im Besitz
der Gemeinde Nottuln.
Ratsherr Danziger weist auf die städtebauliche Entwicklung des Bahnhofbereichs
hin und gibt zu bedenken, ob der Bau einer Unterkunft an diesem Standort
vernünftig sei.
Frau Breuksch informiert, dass zu diesem Zeitpunkt keine Absicht bestehe, dort
Flächen zu entwickeln.
Beschluss:
Die
Verwaltung wird vom Rat beauftragt am vorgeschlagenen Standort am Bahnhof in
Appelhülsen (s. Anlage 1) den Bau von einem Übergangswohnheim für Flüchtlinge
sowohl bauplanungsrechtlich als auch baulich zu realisieren. Die Planung des
Übergangswohnheims werden den Mitgliedern der Ausschüsse Planen und Bauen und
Bildung und Soziales am 10.01.2023 vorgestellt.