Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 8

Ratsherr Danziger möchte zu der Tischvorlage weitere Informationen, da er diese erst kurz vor der Sitzung zur Kenntnis nehmen konnte.
Frau Breuksch informiert, dass der Standort am Sportplatz in Appelhülsen nach der planungsrechtlichen Prüfung nicht so umzusetzen sei wie zunächst angenommen. Gem. § 246 Abs. 11 BauGB ist eine Genehmigung seitens der Bezirksregierung Münster auf drei Jahre befristet. Dazu ist jedoch Voraussetzung, dass im Gebiet der Gemeinde keine anderen Unterkünfte geschaffen werden können. Da allerdings alternative Standorte denkbar seien, ist eine notwendige Realisierung am Standort Sportplatz Appelhülsen schwer zu begründen. Die Verwaltung habe weitere Standorte, wie z.B. das Grundstück am Kücklingsweg und die Restfläche des Feuerwehrgrundstücks, geprüft mit dem Ergebnis gleicher planungsrechtlicher Barrieren. Somit sei der Standort am Bahnhof Appelhülsen als geeignete Alternative zu favorisieren. Das Grundstück sei zudem im Besitz der Gemeinde Nottuln.
Ratsherr Danziger weist auf die städtebauliche Entwicklung des Bahnhofbereichs hin und gibt zu bedenken, ob der Bau einer Unterkunft an diesem Standort vernünftig sei.
Frau Breuksch informiert, dass zu diesem Zeitpunkt keine Absicht bestehe, dort Flächen zu entwickeln.

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird vom Rat beauftragt am vorgeschlagenen Standort am Bahnhof in Appelhülsen (s. Anlage 1) den Bau von einem Übergangswohnheim für Flüchtlinge sowohl bauplanungsrechtlich als auch baulich zu realisieren. Die Planung des Übergangswohnheims werden den Mitgliedern der Ausschüsse Planen und Bauen und Bildung und Soziales am 10.01.2023 vorgestellt.