Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Diskussion zu den bekannten Vorlagen und weist darauf hin, dass Herr Lang und Frau Bieber von dem Planungsbüro WoltersPartner, sowie Herr Menne von Agravis für Rückantworten zur Verfügung stehen.

Die SPD-Fraktion bemängelt, dass seit der Fertigstellung des Abstandsgutachten bereits vier Ausschusssitzungen des Ausschusses Planen und Bauen sowie zwei Ratssitzungen vergangen sind und das Gutachten erst jetzt den Ausschussmitgliedern vorliegen würde. Die SPD erkundigt sich, seit wann das Abstandsgutachten der Verwaltung vorliegt. Die SPD erläutert, dass prinzipiell zwei Regelwerke für ein solches Gutachten Anwendung finden können und kritisiert das hier zu Grunde gelegte Regelwerk des Abstandsgutachtens. Die SPD-Fraktion führt an, dass aus der Stellungnahme der Bezirksregierung weitere Fragen hervorgehen, die von der Verwaltung nicht adäquat beantwortet wurden. Des Weiteren wird sich nach den Maßnahmen erkundigt, die gegen den Störfall endgegenwirken sollen.

Frau Breuksch stellt klar, dass das Abstandsgutachten bereits Teil des Offenlagebeschlusses vom 16.08.2022 gewesen ist. Die SPD-Fraktion stellt dar, dass es einen unterschiedlichen Informationssachstand gäbe und, dass einzelne Mitglieder des Ausschusses keinen vollumfänglichen Zugriff auf das Ratsinformationssystemen hätten.

Herr Lang führt aus, dass das Störfallrecht sehr komplex und kompliziert ist. Herr Lang legt dar, dass es unterschiedliche Ansätze bzw. Regelwerke gibt, mit denen die Abstandsgutachten arbeiten. Beide sind in ihrer Beurteilung als qualitativ gleich einzuschätzen und rechtlich zulässig. Herr Lang wirft eine zweite Frage bzgl. der zu beachtenden Ausgangspunkte in den Raum und beantwortet diese in einem nächsten Schritt. Herr Lang führt aus, dass die Aral Tankstelle, MC Donalds-Restaurant und das V8 Fitness-Studio berücksichtigt werden sollen und stellt klar, dass im vorliegenden Fall der ERPG Wert angelegt werden muss. Dieser Wert lehnt sich an den KAS Leitfaden an, einem bundesweit einheitlichen Leitfaden. Weitergehend führt Herr Lang aus, dass der Bebauungsplan am Ende nur maximale Werte festlegt, die im Zweifel im späteren Verlauf nach unten korrigiert werden. Dies wird in einem nachgelagerten, immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft. Dieses läuft bereits. Der Ausschussvorsitzende, Herr Rulle, erkundigt sich, wo dieses Genehmigungsverfahren geprüft wird und erkundigt sich nach dem Stand des Verfahrens. Herr Lang antwortet, dass dies bei der Bezirksregierung angesiedelt ist. Herr Menne trägt vor, dass der Antrag bereits eingereicht wurde und derzeit bearbeitet wird.

Der Ausschussvorsitzende fragt nach, ob die Festlegung der Abstände erst im Genehmigungsverfahren möglich sind und nicht schon im Bebauungsplan. Herr Lang betont, dass die Diskussion der Fachleute dahingeht, dass der Bebauungsplan gewisse Obergrenzen festlegt und das Genehmigungsverfahren, stellt nachgelagert das Feintuning dar.

Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen erkundigt sich, ob die jetzige Diskussion der Abstände Auswirkungen auf die neu zu erschließenden Gewerbeflächen des Bebauungsplanes Nr. 162 hat. Herr Lang referiert, dass im Nahbereich keine Nutzungen mit erhöhtem öffentlichen Personenaufkommen möglich ist.

Die SPD weist nochmals eindringlich darauf hin, dass die Unterlagen für Teile der Mitglieder des Ausschusses nicht einsehbar sind. Frau Breuksch stellt klar, dass das Ratsinformationssystem für Bürger:innen derzeit Einwand frei funktioniert und auf die Unterlagen zugegriffen werden kann.

Die SPD-Fraktion nimmt Bezug zu dem Entwässerungsgutachten und stellt fest, dass das abzuleitende Wasser der versiegelten Flächen ausreichend berücksichtigt wird. Darüber hinaus werden Bedenken geäußert, dass das Regenwasser auf den nicht versiegelten Flächen in Zukunft zu Problemen aufgrund der nun versiegelten Flächen führt. Herr Lang verdeutlicht, dass der anfallende Regen in die Regenrückhaltung läuft und der Umgang von Starkregenereignissen im Überflutungsnachweis erbracht wird. Dementsprechend sind alle Belange der Entwässerung berücksichtigt worden. Die SPD äußert nochmals Bedenken bezüglich der Entwässerung und stellt klar, dass darin ein weiterer Nachteil und kein Vorteil des Vorhabens für die Gemeinde Nottuln gesehen wird. Herr Lang führt aus, dass die Entwässerung den Regeln der Technik entspricht und ein Überflutungsnachweis erbracht wird, der Jahrhundertstarkregenereignisse mit einbezieht.

Die CDU-Fraktion verdeutlicht, dass die Entwässerung der Ackerflächen früher direkt in den Bach abgeleitet wurden und nach der Umsetzung des Vorhabens zunächst gesammelt und dann schrittweise abgeleitet werden, somit sei eine Verbesserung zu erwarten.

Die SPD erkundigt sich nach dem Maßnahmenkonzept des Artenschutzes bzw. der Umsetzung der Ökopunkte. Frau Breuksch stellt dar, dass diesbezüglich eine Vereinbarung über die Ökopunkte und den vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen mit den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld geschlossen wurden. Herr Lang führt an, dass der Maßnahmenkatalog auf den November 2022 datiert ist.

Die SPD betont, dass für die Fraktion von Beginn an klar war, dass das Vorhaben deutliche Vorteile für die Gemeinde Nottuln bringen müsse, um diesem zustimmen zu können. Die SPD-Fraktion bemängelt, dass die Vorteile ausschließlich aus Unterlagen aus dem nicht-öffentlichen Teil hervorgehen, zu denen die Mitglieder der Ausschüsse teilweise keinen Zugang haben. Wenn die Vorteile nicht nach Außen kommuniziert werden, ist dies das falsche Vorgehen. Herr Kohaus gibt an, dass es immer Situationen gibt, in denen unterschiedliche Diskussionen in unterschiedlichen Ausschüssen geführt werden. Es steht jeder Fraktion frei, sich intern auszutauschen oder Tagesordnungspunkte für die Sitzungen einzufordern bzw. jederzeit einzureichen.

Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen betont, dem Vorhaben von Anfang an skeptisch gegenüber gestanden zu haben, gleichzeitig jedoch offen für ein nachhaltiges Projekt gewesen zu sein, insbesondere im Kontext einer Genossenschaft. Die Fraktion stellt klar, im Laufe des Verfahrens Bedenken geäußert, rote Linien aufgezeigt und Argumente dargelegt zu haben. Vor allem der hohe Anteil der Versiegelungsfläche und die fehlende Dachbegrünung unter der PV-Anlage spielen bei der Bewertung eine gewichtete Rolle, ebenso wie eine fehlende Regelung bzw. Umsetzung einer Grundwassererneuerung.  Diese seien nun am Baugebiet am Niederstockumer Weg miteinbezogen worden. Des Weiteren bemängelt die Fraktion Bündni90/ Die Grünen, die Stahlkonstruktion der Halle als konventionellen Bau und führt an, dass die PV-Anlagen nicht alle Auswirkungen für das Klima kompensieren würden. Die Fraktion kritisiert darüber hinaus die fehlende Umsetzung der Ökopunkte auf dem Gemeindegebiet. Bündnis90/ Die Grünen stellt klar, dass die Gewerbesteuer zwar nicht unbedeutend ist, jedoch diese die ökologischen Auswirkungen nicht ausgleichen. Zum Schluss trägt die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor, dass die wirtschaftlichen Interessen des Konzerns Agravis durchaus vertretbar sind, allerdings stehen diese in einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Klimaschutzerwartungen, die von diesem Projekt ausgingen seien nicht erfüllt worden. 

Die UBG fragt nach der Unverhältnismäßigkeit der Bewertung der Ökopunkte; diese belaufen sich bei dem BP Nr. 162 auf 45.000 und bei dem VBB Nr. 163 auf 100.000. Darüber hinaus erkundigt sich die UBG, ob die langen Realisierungsfristen beabsichtigt seien und ob es für Agravis nicht möglich war, dass Vorhaben auf einer Brachfläche umzusetzen und nicht auf einer Ackerfläche. Die UBG verdeutlicht, ebenfalls keinerlei Vorteile für die Gemeinde Nottuln in dem Projekt zu sehen und die erteilten Auflagen wie die PV Anlage seien lediglich ein Mindestmaß. Herr Lang führt aus, dass bei dem VBB Nr. 163 vor der Umsetzung ein Wert von ca. 140.000 Ökopunkten ermittelt wurde und nach der Realisierung ein Defizit von ca. 100.000 Ökopunkten gesehen wird. Bei dem BP Nr. 162 wurde vor dem Eingriff ein Wert von ca. 57.000 Ökopunkten ermittelt und nach der Realisierung wird ein Defizit von ca. 15.000 Ökopunkten gesehen. Herr Lang trägt vor, dass die Ausgangslage bei beiden Flächen exakt gleich war, aber auf den beiden Flächen unterschiedliche Maßnahmen getroffen wurden, um den Eingriff direkt auszugleichen. Die UBG erkundigt sich, ob bei den südlichen Gewerbegrundstücken von einer kompletten Versiegelung auszugehen ist. Herr Lang zeigt auf, dass bei den Ökopunkten der planungsrechtliche Zustand zu Grunde gelegt wird. Dabei hat Agravis verschiedene Maßnahmen getroffen, die eine gewisse ökologische Wertigkeit haben. Dies kann dem entsprechenden Bericht entnommen werden. Herr Lang verdeutlicht ausdrücklich, dass die Bewertung keinerlei Willkür unterliegt, sondern einheitlichen Vorgehensweisen folgt, sowie mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt wurde. Frau Breuksch erläutert zu der zweiten Frage der UBG, dass die Verwaltung von einer zeitnahen Umsetzung ausgehe. Frau Breuksch führt zu der dritten Frage der UBG an, dass eine Ansiedlung von Agravis auf einer Brachfläche eine Wunschvorstellung ist, da es im unmittelbaren Umkreis des jetzigen Standortes schlicht keine Brachflächen gibt. Die UBG merkt an, dass damit die Gemeinde Nottuln bis 2030 nicht klimaneutral werde.

Die CDU legt dar, die Argumente der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen nachvollziehen zu können, aber nicht zu teilen und zu einer anderen Schlussfolgerung zu kommen. Die CDU Fraktion kritisiert, dass in einem Zeitungsartikel nicht-öffentliche Inhalte dargelegt wurden und erinnert an die Verschwiegenheitsverpflichtung aller Ausschuss- und Ratsmitglieder. Die CDU legt eine differenzierte Sichtweise vor. Die Gewerbe- und Grundsteuer, die Umgestaltung der Kreuzung, der neue Hochwasserschutz und die Möglichkeit der Ansiedlung von Gewerbe seien gewinnbringend für die Gemeinde Nottuln und daher stimme die CDU dem Vorhaben zu. Die CDU bedankt sich abschließend für die Verhandlungen und die jetzige Realisierung des planungsrechtlichen Teils bei allen Beteiligten, insbesondere dem Bürgermeister und Agravis.

Die SPD verdeutlicht, dass es keine nennenswerte Gewerbesteuer gebe und betont keinerlei Zugriff auf etwaige Unterlagen zu haben. Die CDU legt dar, dass der nicht-öffentliche Vertrag, der im Haupt- und Finanzausschuss bereits diskutiert wurde, dies eindeutig regele und dies in Zukunft gewinnbringend für die Gemeinde Nottuln sei.

Die FDP kritisiert ebenfalls den von der CDU angesprochenen Zeitungsartikel bzw. die Offenlegung von nicht-öffentlichen Inhalten. Darüber hinaus führt die FDP an, dass die SPD und Bündnis90/ Die Grünen keine überzeugende Argumentation gegen das Vorhaben darlegen würden und die Kritik an der Bauart und der fehlenden Begrünung nicht gerechtfertigt sei. Die FDP betont, dass das Vorhaben die Gemeinde Nottuln voranbringe und nicht jeder Investor mit unmöglichen Auflagen belegt werden solle. Die FDP-Fraktion verdeutlicht, dass das Vorhaben tragbar sei und viele Vorteile bringe.

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Diskussion und die Darlegung der Statements, gleichwohl dies nicht die Aufgabe im Ausschuss sei. An dieser Stelle ist dies für die spätere Ratssitzung allerdings sinnvoll. Der Ausschussvorsitzende bringt zum Ausdruck, dass es in dem Ausschuss Planen und Bauen ausschließlich um baurechtliche Belange gehen würde und erkundigt sich nach weiteren Sach- und Fachfragen.

Die SPD fragt nach der Notwendigkeit des Bebauungsplanes Nr. 162. Frau Breuksch verdeutlicht, dass der Plan für die Erschließung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 163 notwendig ist und, dass mit dem Bebauungsplan zusätzliche Gewerbeflächen geschaffen werden. Letzteres ist die Idee der ganzen Planung.

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für zusammenfassende Diskussion.


Beschluss:

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: