Sitzung: 13.12.2022 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 219/2022
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1.)
Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7
BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“.
Über die
öffentlichen und privaten Belange - einschließlich der von der Öffentlichkeit
sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen
gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - wird nach Prüfung der
öffentlichen und privaten Belange die Abwägung für die Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 162 „Beisenbusch II“ beschlossen (siehe Abwägungsvorschläge als Anlagen 1
und 2 im Ratsinformationssystem).
2.)
Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch
II“.
Die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Beisenbusch II“ wird gemäß §§ 2, 10
Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)
vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und § 89 der Bauordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21.07.2018 (GV NW S. 421) - jeweils in der
zurzeit gültigen Fassung - unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung beschlossen.
Gegenstand
der Beschlussfassung zum Bebauungsplan sind entsprechend den Anlagen die
zeichnerische und textliche Darstellung, die Begründung (einschl.
Umweltbericht) sowie die Fachgutachten sowie alle weiteren Anlagen zu dieser
Vorlage.