Der Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Beschlussvorschlag:

1.) Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB für die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Über die öffentlichen und privaten Belange - einschließlich der von der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - wird nach Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die Abwägung für die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (siehe Abwägungsvorschläge als Anlagen 1 und 2 im Ratsinformationssystem).

 

2.) Feststellungsbeschluss für die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die 85. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht darin, die zurzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellte Fläche als „Gewerbliche Baufläche“ auszuweisen.

Ebenfalls Gegenstand der Beschlussfassung zur 85. Änderung des Flächennutzungsplanes sind die zeichnerische und textliche Darstellung, die Begründung (einschl. Umweltbericht), die Fachgutachten sowie alle weiteren Anlagen zu dieser Vorlage.


Abstimmungsergebnis: