Die Beratung erfolgt unter dem Tagesordnungspunkt 9.10.


Beschluss:

1.) Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“.

 

Über die öffentlichen und privaten Belange - einschließlich der von der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB - wird nach Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die Abwägung für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Beisenbusch II“ beschlossen (siehe Abwägungsvorschläge als Anlagen 1 und 2 im Ratsinformationssystem).

 

2.) Satzungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Beisenbusch II“.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 162 „Beisenbusch II“ wird gemäß §§ 2, 10 Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) und § 89 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21.07.2018 (GV NW S. 421) - jeweils in der zurzeit gültigen Fassung - unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Gegenstand der Beschlussfassung zum Bebauungsplan sind entsprechend den Anlagen die zeichnerische und textliche Darstellung, die Begründung (einschl. Umweltbericht) sowie die Fachgutachten sowie alle weiteren Anlagen zu dieser Vorlage.