Eine Aussprache erfolgt nicht.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2023 in
Kraft.
Eine Aussprache erfolgt nicht.
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2023 in
Kraft.