Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Ratsherr Hofacker zeigt sich abermals erstaunt darüber, dass eine Fläche seiner Auffassung nach einfach so einer Bebauung ausgesetzt werde. Ein Weitermachen funktioniere so nicht. Es müsse überlegt werden, wie die Zukunft gestaltet werden könnte.


Beschluss:

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 „Niederstockumer Weg“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets.