Sitzung: 13.12.2022 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 164/2022
Ratsherr Holtrup erläutert den Sachverhalt. Er gibt zu bedenken, dass das zugeparkte Grundstück bei einem Notfalleinsatz sehr kritisch zu betrachten sei und verweist auf die Landesbauordnung. Die baulichen Fehler kämen aus dem öffentlichen Bereich und ständen nicht in Verbindung mit dem privaten Grundstück.
Beschluss:
Die Bürgeranregung
wird zur Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung in
der Straßenverkehrsordnung zur gegenseitigen Rücksicht und zum Halten und
Parken, wird keine gesonderte Regelung getroffen.