Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Ratsherr Holtrup erläutert den Sachverhalt. Er gibt zu bedenken, dass das zugeparkte Grundstück bei einem Notfalleinsatz sehr kritisch zu betrachten sei und verweist auf die Landesbauordnung. Die baulichen Fehler kämen aus dem öffentlichen Bereich und ständen nicht in Verbindung mit dem privaten Grundstück.


Beschluss:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung in der Straßenverkehrsordnung zur gegenseitigen Rücksicht und zum Halten und Parken, wird keine gesonderte Regelung getroffen.