Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Eine Beratung erfolgt nicht.


Beschluss:

Zu 1)        Die Entwicklung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

Zu 2)        Die Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren für 2023 wird zur Kenntnis genommen

Zu 3)        Die Abfallgebührensatzung wird – wie in Anlage 4 - geändert