Der Bürgermeister informiert, dass gegen den Entwurf des Haushaltes die Einwendung eines Bürgers innerhalb der gesetzten Frist erhoben worden sei.
Frau Block erläutert, dass der Hintergrund der Einwendung auf eine fehlerhafte Information zurückzuführen sei, die sie revidieren möchte. Eine Erhöhung der Grundsteuer an den fiktiven Hebesatz führe nicht zu einer Veränderung der Schlüsselzuweisungen. Insofern werde in der Einwendung vorgeschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 235 Punkte zu reduzieren oder alternativ den Hebesatz der Grundsteuer B auf 610 Punkte zu erhöhen.
Ratsherr Gausebeck schlägt eine Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 254 Punkte vor. Wenn die Gemeinde unter dem Hebesatz bliebe, fehle ihr Geld.
Ratsherr Rulle hebt hervor, dass der Sachgrund der Verwaltung (Reduzierung der Schlüsselzuweisungen bei einer nicht erfolgten Anpassung an den fiktiven Hebesatz) nach genauer Analyse und Berechnung entfallen sei. Insofern könne der Hebesatz für die Grundsteuer A unverändert bei 250 Punkten bleiben (gemäß CDU-Antrag). Dies sei auch wegen der aktuellen Finanzsituation vieler Bürger hilfreich.
Der Bürgermeister formuliert folgenden Beschluss: „Die Einwendung wird abgelehnt“. Dieser Beschluss wird seitens des Gremiums einstimmig angenommen.
Der CDU-Antrag (keine Veränderung des Hebesatzes – Fortsetzung der 250 Punkte) wird mehrheitlich angenommen (Ja 26  Nein 4  Enthaltung 0).

Die Fraktionsvorsitzenden halten hintereinander nach der Größe ihrer Fraktionen die Haushaltsreden, die als Dokumente digital der heutigen Sitzung hinzugefügt werden. Es gilt das gesprochene Wort.


Beschluss:

Der Rat beschließt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich aller in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2022 beschlossenen Änderungen zum Haushaltsplanentwurf vom 18.10.2022.