Sitzung: 29.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 208/2022
Die Beratung erfolgt nach dem TOP 3.5.
Ratsherr Danziger möchte die natürlichen Personen auch namentlich benennen. Weiterhin sollen die Aufsichtsräte der GIG auch für die Genossenschaft Lerchenhorst e.G. tätig werden. Herr Kohaus regt an, die Personen in dem Beschlussvorschlag zu benennen. Dazu ergeht kein Widerspruch.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Gemeinde Nottuln tritt der zu gründenden Genossenschaft „Lerchenhorst e.G.“ als
Gründungsmitglied auf Basis des anliegenden Satzungsentwurfs bei.
2. Die
Gemeinde Nottuln bringt ein für eine Mehrfamilienhausbebauung geeignetes noch
zu vermessenes Grundstück Gemarkung Nottuln Flur 66 Flurstück 1300, Große Ihl,
in die Genossenschaft als Sacheinlage gegen eine angemessene Verzinsung ein.
3. Der
Generalversammlung werden zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrates der
Genossenschaft
vorgeschlagen:
a. Der
Bürgermeister, Herr Dr. Dietmar Thönnes, der Gemeinde Nottuln,
b. der
Vorsitzende des Ausschusses für Planen und Bauen der Gemeinde Nottuln, Herr Hartmut
Rulle,
c. der
Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Soziales der Gemeinde Nottuln, Herr
Arnd Rutenbeck.
4. Der
Generalversammlung wird zur Bestellung als Mitglied des Vorstandes der
Genossenschaft der Bedienstete der Gemeindeverwaltung Nottuln, Herr
Gemeindeoberrechtsrat Stefan Kohaus, vorgeschlagen.
5.
Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Planungen und Abstimmungen
zu veranlassen.