Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Die Beratung erfolgt nach dem TOP 3.5.

Ratsherr Danziger möchte die natürlichen Personen auch namentlich benennen. Weiterhin sollen die Aufsichtsräte der GIG auch für die Genossenschaft Lerchenhorst e.G. tätig werden. Herr Kohaus regt an, die Personen in dem Beschlussvorschlag zu benennen. Dazu ergeht kein Widerspruch.


Beschlussvorschlag:

1. Die Gemeinde Nottuln tritt der zu gründenden Genossenschaft „Lerchenhorst e.G.“ als Gründungsmitglied auf Basis des anliegenden Satzungsentwurfs bei.

2. Die Gemeinde Nottuln bringt ein für eine Mehrfamilienhausbebauung geeignetes noch zu vermessenes Grundstück Gemarkung Nottuln Flur 66 Flurstück 1300, Große Ihl, in die Genossenschaft als Sacheinlage gegen eine angemessene Verzinsung ein.

3. Der Generalversammlung werden zur Wahl als Mitglieder des Aufsichtsrates der Genossenschaft

vorgeschlagen:

a. Der Bürgermeister, Herr Dr. Dietmar Thönnes, der Gemeinde Nottuln,

b. der Vorsitzende des Ausschusses für Planen und Bauen der Gemeinde Nottuln, Herr Hartmut Rulle,

c. der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung und Soziales der Gemeinde Nottuln, Herr Arnd Rutenbeck.

4. Der Generalversammlung wird zur Bestellung als Mitglied des Vorstandes der Genossenschaft der Bedienstete der Gemeindeverwaltung Nottuln, Herr Gemeindeoberrechtsrat Stefan Kohaus, vorgeschlagen.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Planungen und Abstimmungen zu veranlassen.