Die Beratung erfolgt nach dem TOP A 6.
Eine Aussprache erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme der Finanzbuchhaltung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für den Zweckverband Mobilität Münsterland ab dem 01.01.2023 wird beschlossen.