Sitzung: 18.10.2022 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: 160/2022
Frau Block erläutert die beiden Varianten (Kauf oder Miete) von Wohnmodulen an der Notunterkunft Turnhalle Niederstockumer Weg. Seitens der Verwaltung bestehe eine Tendenz zum Kauf. Bei der größeren Variante (ca. 210 m²) seien die Module langfristig auch im Mensabereich bei einer Schule oder Kita zur Überbrückung von Engpässen einsetzbar. Das aktualisierte Angebot habe eine Größenordnung von rund 370 T€. Das Gebäudemanagement tendiere zum Anbieter B, da in diesem Fall von einer besseren Variante ausgegangen werde. Die Lieferung der Module könne, auf die Nachfrage von Ratsfrau Dr. Diekmann hin, voraussichtlich im Januar erfolgen. Ratsherr Rulle hebt hervor, den Kauf mit der größeren Fläche zu wählen, um auch künftig Einsatzmöglichkeiten im Schulbereich zu haben. Wegen der anhaltend hohen Preissteigerungen sollte die Verwaltung den Auftrag möglichst schnell vergeben. Ratsherr Damman bewertet die Entscheidung als schwierig und notwendig. Er weist auf versteckte Kosten hin. Ebenso auf die Frage, ob im Januar Baurecht bestehe. Zur Unterbringung der Flüchtlinge müssten Räume freigezogen werden. In diesem Zusammenhang verweist er auf die Aschebergsche Kurie und auf das Jugendzentrum. Zum Thema Baurecht informiert Frau Breuksch, dass das Aufstellen der Wohnmodule im Rahmen der Duldung erfolge. Weiterhin hebt sie hervor, dass alle Kosten abgedeckt seien. Der Bürgermeister macht deutlich, dass die Jugendarbeit sehr wertvoll sei und deshalb fortgesetzt werden müsse. Die Stilllegung des Kuriengebäudes erfolge temporär über den Winter. Ratsherr Gausebeck unterstreicht die Unterstützung des Projektes seitens der SPD.
Beschluss:
Der
Rat der Gemeinde Nottuln beschließt die Errichtung von Wohnmodulen für die
Notunterkunft in der Turnhalle am Niederstockumer Weg, um einen angemessenen
Aufenthaltsbereich für die Geflüchteten sicher zu stellen.
Gem.
§ 2 Abs. 2 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im
Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des
Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land NRW vom
11.04.2022 entscheidet der Rat nach § 83 Abs. 2 GO NRW über erhebliche
außerplanmäßige Auszahlungen.
Die
Auszahlung in Höhe von 370.000,00 € für den Kauf von Wohnmodulen wird
beschlossen.