Sitzung: 15.11.2022 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 192/2022
Frau Breuksch stellt die Planungen zum Knotenpunktausbau B 525 / K 11 einleitend vor. Herr Ransmann und Herr Steinbuß haben die Planungen den Fraktionsvorsitzenden bereits in kleinerer Runde vorgestellt. Dennoch soll die Planung – mit dem Hinweis auf einen leicht überarbeiteten Stand – dem gesamten Ausschuss vorgestellt werden. Im Rahmen der Bebauungsplanverfahren Nr. 162 und 163 ist vom Büro SAP Ingenieure ein Verkehrsgutachten erstellt worden, auf dessen Grundlage Straßen NRW die Notwendigkeit sieht, den Knotenpunkt als Fall unwesentlicher Bedeutung auszubauen. Durch die Einstufung als Fall unwesentlicher Bedeutung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich und es muss kein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Der Landesbetrieb Straßen NRW ist Kostenträger und hat das Büro Brilon Bondzio Weiser mit der verkehrlichen Fachplanung beauftragt. Standardgemäß wird seitens Straßen NRW ein Sicherheitsaudit durchgeführt. Die Gemeinde Nottuln wird im Rahmen der Planungen beteiligt.
Vorgesehen ist eine Verlagerung des bestehenden P+R-Parkplatzes auf die gegenüberliegende Straßenseite, zudem soll das Parkplatzangebot deutlich ausgebaut werden. Der Knotenpunkt soll insgesamt erweitert werden, unter anderem mit einer neuen Rechtsabbiegespur von der Autobahn kommend in den Beisenbusch, einer verlängerten Aufstellfläche und Ausfahrt aus dem Beisenbusch, sowie einer Aufweitung der Verkehrsfläche im Bereich Wellstraße. Insgesamt sieht die Planung eine Verlängerung der Fahrspuren vor, sodass das Abbiegen am Knotenpunkt erleichtert wird.
Die FDP lobt die Planungen und begrüßt insbesondere den neuen P+R-Parkplatz und die verbesserte Einfahrt in die K 11. Aktuell sei die Ein- und Ausfahrt in den bestehenden Parkplatz schwierig. Die Fraktion bedankt sich für die Planung und merkt an, dass diese zu einer deutlichen Entspannung der verkehrlichen Situation im Knotenpunktbereich führe.
Frau Breuksch bejaht dies, kann aber keine konkreten Zahlen nennen. Gerne fragt sie diesbezüglich noch einmal nach und bietet an, die Zahlen nachzureichen. Herr Rulle ergänzt, dass sich die Wartezeiten seiner Erinnerung nach in etwa halbieren würden.
Frau Breuksch ergänzt, dass die Planungen zur P+R-Parkplatz zum jetzigen Stand noch unkonkret sind, was darauf beruht, dass in einem ersten Schritt zunächst der Ausbau des Knotenpunktes, mit einem voraussichtlichen Baubeginn gegen Ostern 2023 erfolgt. Im zweiten Schritt erfolgt dann der Bau des Mitfahrerparkplatzes. Zur gemeinsamen Diskussion wird der zuständige Fachplaner in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Mobilität eingeladen.
Die UBG äußert sich den Planungen gegenüber sehr kritisch und schließt sich der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen an. Die Fraktion befürchtet, dass der P+R-Parkplatz zu großen Teilen als Stellplatz der AGRAVIS Mitarbeitenden genutzt wird und kritisiert die hohe Versiegelung.
Frau Breuksch weist darauf hin, dass die benötigten Stellplätze der Firma AGRAVIS innerhalb des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ausgewiesen werden und widerspricht der Annahme, der Parkplatz würde zu großen Teilen durch AGRAVIS genutzt werden.
Frau Breuksch fasst die Diskussion mit den Worten: Auslöser für die Planung ist AGRAVIS, Anlass der derzeit nicht funktionsfähige Knotenpunkt zusammen.
Herr Rulle sieht im Wesentlichen eine positive Haltung gegenüber den Planungen zum Knotenpunktausbau im Ausschuss. Bezüglich der im Beschlussvorschlag erwähnten Anregungen und Bedenken fasst er zusammen, dass die Verwaltung ein wesentliches Augenmerkt auf den Pendlerparkplatz und das Wartehäuschen legen solle, die Verwaltung ansonsten aber auf einem guten Weg sei. Der Beschlussvorschlag kann daher wie vorgeschlagen übernommen werden und es kommt zur Abstimmung.
Beschlussvorschlag:
Die
im Auftrag von Straßen.NRW erfolgten Planungen des Büros „Brilon Bondzio Weiser
GmbH“ werden zur Kenntnis genommen. Die im Ausschuss erfolgten Anregungen und
Bedenken werden im Rahmen der Stellungnahme bei der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange im Fall der unwesentlichen Bedeutung berücksichtigt.