Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die SPD erläutert Ihren Antrag zum Bebauungsplan Nr. 162 „Beisenbusch II“ und Nr. 163 „VEP Logistikzentrallager AGRAVIS“ vom 31.10.2022. Es gehe darum, dass alle zugehörigen Informationen bis zur Entscheidung vorliegen sollen. Die Fraktion bedankt sich daher für die Erläuterungen und Übersicht bezüglich der Ökopunkte seitens der Verwaltung in der Vorlage.

Herr Rulle weist darauf hin, dass ein großer Teil des Antrags im Haupt- und Finanzausschuss beraten werde.

Die SPD erfragt, woraus die unterschiedlichen Preise für die Ökopunkte je Quadratmeter resultieren, die sich aus der Teilung der Gesamtkosten für die Ökopunkte durch die Quadratmeterzahlen der Bebauungspläne 162 und 163 ergebe. Der Preis eines Ökopunktes läge bei dem 72.500 m2 großen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 163 bei 1,40 Euro/Biotopwertpunkt, bei dem 16.500 m2 großen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 162 bei 2,50 Euro/Biotopwertpunkt. 

Frau Breuksch erläutert, dass die Berechnung der Biotopwertpunkte nach dem Bundesnaturschutzgesetz erfolgt und auf einem Wert des LANUV zur numerischen Bewertung von Biotoptypen im Rahmen der Bauleitplanung basiert. Diese berücksichtigt den Zustand des Plangebietes zum jetzigen Zustand und nach Umsetzung des Vorhabens. Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 162 weist eine andere Gehölzstruktur und landwirtschaftliche Struktur auf, was die verhältnismäßig höheren Biotopwertpunkte auslöst.

Die SPD erkundigt sich, ob die unterschiedliche Bewertung vermieden werden könne, wenn die Baumreihe im Geltungsbereich erhalten würde.

Frau Mütherig merkt an, dass dies möglicherweise zutrifft, weist jedoch noch einmal darauf hin, dass Ausgangszustand und Planungszustand durch einen Gutachter bewertet werden. Die Firma AGRAVIS plant bereits ausgleichende Maßnahmen auf der Fläche. Diese werden in die Kalkulation der abzulösenden Biotopwertpunkte einbezogen, wodurch sich die Gesamtsumme der Punkte verringert. Der Bebauungsplan Nr. 162 stellt eine klassische Angebotsplanung an Gewebetreibende dar. Es sind keine Festsetzungen zu umzusetzenden Maßnahmen vorgesehen.

Die SPD bedankt sich für die Ausführungen, merkt jedoch an, dass sie die in der Vorlage beschriebene Verknüpfung von AGRAVIS und der geplanten Steverrenaturierung für falsch halte. Die abzulösenden Ökopunkte gingen aus der Aufstellung des Bebauungsplanes hervor und es bestünde kein direkter Zusammenhang zur Firma AGRAVIS. Die Gemeinde erhielte einen bestimmten Betrag von AGRAVIS, wie sie ihn verwende, könne die Gemeinde selbst entscheiden.

Frau Breuksch erläutert, dass die Verwaltung anstrebt, 10.000 der 140.000 Ökopunkte innerhalb des Gemeindegebietes, die restlichen über die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) abzulösen. Die 1,50 € pro Biotopwertpunkt stellen eine Beispielrechnung dar, die genaue Höhe ist Verhandlungssache im Rahmen des Durchführungsvertrages. Ziel der Gemeinde ist es, den für die Steverrenaturierung zu leistenden Eigenanteil der Gemeinde von 20% zu finanzieren.

Die SPD weist darauf hin, dass die Entscheidung über die Ansiedlung von AGRAVIS noch nicht abgeschlossen sei und daher die Behauptung, AGRAVIS übernehme diesen Anteil, falsch sei. Der Bürgermeister erläutert, dass es sich dabei nicht um eine Beschreibung von Tatsachen, sondern dem Aufzeigen von Möglichkeiten handele. Herr Rulle merkt an, dass der Wunsch, die Ökopunkte auf dem Gemeindegebiet zu realisieren durchaus bereits im Ausschuss artikuliert wurde und die Renaturierung dazu eine gute Möglichkeit darstelle.

Die SPD erkundigt sich nach dem Unterschied der Generierung / dem Kauf der Punkte und dem Naturschatzausgleich und weist darauf hin, dass bei der Wahl eines späteren Zeitpunktes nicht über die WBC investiert werden müsse, sondern die Punkte später auf dem Gemeindegebiet realisiert werden könnten.

Frau Breuksch erläutert, dass für einen Satzungsbeschluss die Punkte durch eine aktive Maßnahme abgelöst sein müssen,. Die Verwaltung versteht den Wunsch der Politik, etwas für das Gemeindegebiet zu tun, jedoch ist dies derzeit nicht möglich. Es erfolgt daher der Ankauf von Biotopwertpunkten bei der WBC, die diese bereits in konkreten Projekten angelegt haben. Es besteht daher die Idee, durch den Durchführungsvertrag mit AGRAVIS die Punkte abzulösen. Zusätzlich zahlt AGRAVIS 2,20 Euro/Biotopwertpunkt an die Gemeinde. Diese Summe kann zweckgebunden für die Renaturierung der Stever genutzt werden. Die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahme löst wiederum Biotopwertpunkte aus, die dann für eigene Nottulner Projekt genutzt werden können.

Die SPD merkt an, dass es ohne die Aufstellung des Bebauungsplanes kein Problem gäbe und der Eigenanteil von 1 Mio. Euro durch die Realisierung nicht zu machen sei. Frau Breuksch erläutert, dass die Gemeinde eine sinnvolle Maßnahme zum Hochwasserschutz umsetzen möchte. Dazu bearbeitet ein Planungsbüro den Prüfauftrag, inwieweit dem mit den 20% Eigenanteil Rechnung getragen werden kann. Zusätzlich steht die Verwaltung in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde. Weitere Informationen werden in einem der nächsten Ausschüsse vorgestellt.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bedankt sich bei der Verwaltung für die umfangreiche Erläuterung und betrachtet die jetzige Situation als eine vernünftige Regelung.

Herr Rulle hebt abschließend hervor, dass die Begreifbarkeit des komplexen Themas besser geworden sei und bedankt sich bei der SPD für den Antrag, der die Besprechung des Themas angeschoben habe und damit zur Klärung des Sachverhaltens beigetragen habe.

 


Beschlussvorschlag:

Die von der Verwaltung vorgelegten Informationen werden zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis: