Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Herr Himmelmann vom Büro Gnegel aus Sendenhorst stellt die aktuellen Untersuchungen an der Roibartstraße vor, sowie mögliche Varianten der Sanierung.

Herr Dammann erkundigt sich, inwieweit die Beleuchtungsstandorte verändert werden müssten. Herr Himmelmann stellt klar, dass eine gleichmäßige Beleuchtung das Ziel ist und unter Umständen dafür aktuelle Standorte versetzt werden müssen. Herr Dammann spricht sich dafür aus, die aktuellen Standorte ortsgetreu beizubehalten.

Herr Dammann fragt nach, ob die Roibartstraße nach der Sanierung nur noch für Anlieger frei sein wird. Herr Krüger verdeutlicht, dass es einen verkehrsberuhigten Bereich geben wird, indem die Anwohner rausfahren können. Gleichzeitig betont Herr Krüger, dass eine Straße, in dem nur Anlieger fahren dürfen, sehr schwammig in der Auslegung ist. 

Herr Dammann erkundigt sich darüber hinaus, ob die Einfahrt von der Schapdettener Straße zukünftig auch nur noch für Anlieger frei sein wird. Herr Krüger führt aus, dass dies nicht vorgesehen ist, ein Umgang mit der Schapdettener Straße bezüglich der Durchfahrtsbeschränkungen wird noch eruiert.

Herr Böker fragt nach der Bauklasse der Straße. Herr Himmelmann verdeutlicht, dass es sich um die Bauklasse 0,3 handelt, also einen untergeordneten Wohnweg. Dieser ist für Breiten der Müllabfuhr und von Rettungswagen ausgelegt.

Herr Böker fragt nach, ob es üblich ist, die Art von Wegen zu pflastern. Herr Krüger stellt klar, dass eine Verbundsteinpflasterung viele Vorteile mit sich bringt, unter anderem die einfachere und zielgerichtete Möglichkeit der Sanierung. Herr Krüger betont, dass dies für die Roibartstraße die beste Ausführungsform darstellt.

Herr Böker erkundigt sich, ob es sich bei den angegebenen Preisen der beiden Varianten um Komplettpreise handelt, inklusive der Entwässerung und dem Oberbau oder nicht. Herr Krüger antwortet, dass es sich bei den Summen um die kompletten Preise handelt. Herr Himmelmann stellt klar, dass die in der Untersuchung festgestellten Stoffe teilweise zusätzlich gesondert entsorgt werden müssen. 

Herr Dammann führt aus, dass ein Grunderwerb seitens der Gemeinde Nottuln auf der Roibartstraße abgelehnt werden soll, stattdessen ist es sinnvoll über einen Verkauf von kleinen Flächen nachzudenken. Herr Dammann regt an, dass die Straßendurchfahrt von beiden Seiten nur für Anlieger frei sein soll und es wichtig sei, den Charakter der Straße beizubehalten. Darüber hinaus stellt Herr Dammann die Finanzierung in Frage und merkt an, die Sanierung auf Grundlage der bisherigen Planungen aufzuschieben. Die Straße müsse erhalten werden und irgendwann wird sie zu ändern sein, aktuell jedoch noch nicht.

Herr Bogus fragt nach, was genau mit dem Beschluss erreicht werden solle. Herr Krüger antwortet, dass sich für eine Variante entschieden werden solle und die Verwaltung die Variante zwei der Pflasterung bevorzugt. Diese bringt keinerlei Beeinträchtigung mit sich.

Herr Bogus empfiehlt, zunächst mit den Anwohner:innen zu sprechen. Herr Krüger stellt klar, dass im Nachgang der heutigen Entscheidung die Bürger:innen im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung beteiligt werden. Danach werde das Thema nochmals in die Beratung in diesen Ausschuss gehen.

Herr Gausebeck erkundigt sich nach dem Grund der Fokussierung der Thematik zu dem Zeitpunkt, der schlechten finanziellen Lage der Gemeinde. Herr Gausebeck führt aus, dass ca. 60% der Kosten übernommen werden müssten, dies sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realisierbar. Herr Krüger betont, dass die Roibartstraße, laut den Ergebnissen einer aktuellen Untersuchung der Straßen der Gemeinde, in einem äußerst schlechten Zustand ist und eine Sanierung dringend notwendig ist. Die Roibartstraße ist ebenfalls im Straßenunterhaltungskonzept der Gemeinde priorisiert. Herr Gausebeck fragt nach, ob die Sanierung unumgänglich sei. Herr Krüger bejaht dieses. Frau Block betont, dass die Sanierung die Aufgabe der Verwaltung ist. Gleichzeitig wird verdeutlicht, dass das Unterhaltungskonzept der Straßen, aus dem die Fälligkeit der Roibartstraße hervorgeht, bereits im Ausschuss beraten wurde.

Frau Dr. Quadt-Hallmann betont, dass der Zustand der Straße länger bekannt sei und dass die Straße im Unterhaltungskonzept aufgeführt ist. Sanierung sei eine Pflicht der Gemeinde.

Herr Böker verdeutlicht, dass die Gemeinde das Unterhaltungskonzept abarbeiten und die Infrastruktur schützen müsse. Herr Böker bezweifelt, dass ein Aufschieben der Sanierung ein nachhaltiges Konzept darstelle.

Herr Dammann regt an, die Maßnahme zurückzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt neu zu beraten. Herr Markus Böker fragt nach, ob dies das Konzept grundsätzlich betreffe. Herr Dammann stellt klar, dass jede Straße im Ausschuss zu beraten sei.

Herr Dr. Geuking führt an, dass das Unterhaltungskonzept weiterhin Bestand habe und die Straße dringend zu sanieren sei, jedoch gleichzeitig die finanzielle Situation der Gemeinde schwierig sei. Darüber hinaus führt Herr Dr. Geuking aus, dass die Anwohner:innen bei den Kosten nicht zu beteiligen seien.

Frau Block erläutert, dass eine 60% Förderung angestrebt werde und somit Kosten von rund 150.000 € bei der Gemeinde liegen. Bei einer Nutzungsdauer von 30 bis 50 Jahren ist die Belastung für die Gemeinde gering.

Herr Dammann befürwortet, die Planung zur Kenntnis zu nehmen und das weitere Vorgehen zurückzustellen, bis die Haushaltslage eine Sanierung zulässt. Die Ausschussvorsitzende lässt darüber abstimmen.

Abstimmungsergebnis: Ja 3 Nein 9 Enthaltung 0, mehrheitlich abgelehnt.

Frau Breuksch fragt nach, ob das Unterhaltungskonzept und der aktuelle Umgang nochmals diskutiert werden müssen. Frau Breuksch betont, dass die bisherige Umsetzung zum Beispiel der Roibartstraße mit dem Büro Gnegel, die Rechtsberatungen und Bürgerbeteiligungen enorm viel geldliche und zeitliche Ressourcen verschlingt. Herr Dammann bejaht dies und verdeutlicht, dass die Haushaltslage kritisch sei.

Frau Dr. Diekmann bedankt sich für den Vortrag und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Der Planung zur Sanierung der Roibartstraße entsprechend dem vorgeschlagenen Entwurf 1 wird zugestimmt.

2.    Die Variante 2 wird zur Kenntnis genommen, aber nicht weiterverfolgt.

3.    Die Verwaltung wird mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis: