Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Frau Breuksch erläutert, dass beim Kreis Coesfeld ein noch nicht vollständiger Bauantrag zur Errichtung eines gewerblichen Hühnermaststalls auf dem Areal neben dem Gewerbegebiet Beisenbusch vorliege. Ziel des Bebauungsplans sei die Festsetzung einer landwirtschaftlichen Fläche ohne Bebauung und damit die Möglichkeit der Zurückstellung des Baugesuchs beim Kreis. Durch eine Bebauung sei die Gemeinde in der weiteren Entwicklung eines Gewerbegebietes eingeschränkt und damit nicht mehr handlungsfähig. Ratsherr Van de Vyle schlägt vor, diesen Sachverhalt im Ausschuss besprechen zu wollen. Ratsherr Gosekuhl weist darauf hin, dass ein Landwirt, der seinen Betrieb erweitern möchte, auch ein Gewerbetreibender sei. Herr Kohaus gibt zu bedenken, dass der Bauantrag kurzfristig genehmigt werden könnte und damit das Risiko eines Schadens für die Gemeinde entstehe. Die Ausdehnung der Gewerbefläche sei dann nicht mehr möglich. Insofern sei der heutige Beschluss eilig und dringend.


Beschluss:

Ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 166 „Hangenbüsch Heide“ wird für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich mit dem vorrangigen Ziel eingeleitet, Festsetzungen für Flächen für die Landwirtschaft zu treffen.