Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss.


Beschluss

Ein Verfahren zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 165 „VBB Giesker-Laakmann“ für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB für ein Planverfahren nach § 12 (2) BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die planungsrechtliche Sicherung der Erweiterung des bestehenden Gewerbebetriebes Giesker-Laakmann.