Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Es erfolgt eine kurze Aussprache, in der eine breite Unterstützung für den Aufstellungsbeschluss deutlich wird.


Beschluss:

Ein Verfahren zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets.