Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Ratsherr Danziger weist auf die Anlage (1. Nachtragshaushalt 2022) hin, die der Beschlussvorlage 150/2022 nicht beigefügt worden sei. Die Investitionen seien für das Haushaltsjahr 2022 nicht nachvollziehbar, so z.B. beim Feuerwehrgerätehaus Appelhülsen. Dies betreffe auch die mittelfristige Finanzplanung. Die SPD stellt den Antrag für eine Überarbeitung des Nachtragshaushaltes.

Herr Kohaus informiert, dass es bereits eine eindeutige Anlage bei der Einbringung des Nachtragshaushaltes in den Rat gegeben habe. Der Nachtragshaushalt sei dann im Rahmen der Beratungen nicht mehr geändert worden. Insofern sei die Anlage der Beschlussvorlage 150/2022 nicht nochmals beigefügt worden.

Zum Thema „Feuerwehrgerätehaus Appelhülsen“ teilt Frau Block mit, dass die Einbringung des Nachtragshaushaltes Ende Juni erfolgt sei. Die Vorstellung des Neubaus des Gerätehauses habe zu einem späteren Zeitpunkt stattgefunden. Mit der bereits verabschiedeten Investitionssumme in Höhe von 1,7 Mio. € sei zunächst die Handlungsfähigkeit gegeben. Ein weiterer Ansatz zu diesem Bauprojekt sei im Haushalt 2023 vorgesehen.

Der Bürgermeister lässt über den SPD-Antrag abstimmen, der mehrheitlich abgelehnt wird (Ja 4  Nein 19  Enthaltung 0).


Beschluss:

Der Rat beschließt die am 21.06.2022 in den Rat eingebrachte Nachtragshaushaltssatzung 2022 mit ihren Anlagen.