Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 2

Ratsherr Danziger stellt klar, dass die Nutzung des Gemeindewappens für politische Zwecke neben der CDU auch bei allen Parteien zugelassen werden müsse. Er hebt hervor, dass die CDU-Fraktion wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht beteiligt werden könne. Herr Kohaus informiert, dass bei der Nutzung des Wappens Kriterien einzuhalten seien, wie z.B. keine Schädigung für das Ansehen der Gemeinde und ein örtlicher Bezug. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien können auch andere Parteien Anträge für eine Nutzung stellen. Ratsherr Rulle sieht eine Verwendung des Wappens nicht nur bei den politischen Parteien, sondern unter beständiger Einhaltung der Nutzungskriterien auch bei Vereinen und Institutionen. Nach einer kurzen Unterbrechung der Sitzung zwecks Prüfung der Gesetzeslage stellt Herr Kohaus fest, dass eine Befangenheit der Mitglieder des Vorstandes der Ortsverbände und des Gemeindeverbandes der CDU vorliegt. Die Abstimmung erfolgt somit ohne die Mitglieder dieser Vorstände.


Beschluss:

Dem Gemeindeverband und den Ortsverbänden der Christlich Demokratischen Union (CDU) in Nottuln wird die Nutzung des Gemeindewappens zu politischen Zwecken dauerhaft genehmigt.