Gremium: Ausschuss Bildung und Soziales

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Block betont, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 jedes Kind im Grundschulalter ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung in der offenen Ganztagsschule (OGS) besitzt. Die Verwaltung hat im Zuge dessen alle Grundschulen im Gemeindegebiet betrachtet und der dringlichste Handlungsbedarf besteht diesbezüglich aktuell bei der Astrid-Lindgren-Schule in Nottuln.

Das Büro Hartig/Meyer/Wömpner stellt die Machbarkeitsstudie vor.

Der Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Planen und Bauen, Hartmut Rulle, bedankt sich für die Vorstellung der Machbarkeitsstudie und hebt das gelungene pädagogische Konzept sowie die Einbindung in die bestehende Örtlichkeit hervor. Gleichzeitig betont Herr Rulle die gute Darstellung der Kosten. Herr Rulle schlägt vor, zunächst die pädagogischen Inhalte mit den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung und Soziale und im Anschluss die planerischen und baulichen Aspekte mit dem Ausschuss Planen und Bauen zu beraten.

Der Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Bildung und Soziales eröffnet die Diskussion im Hinblick auf den pädagogischen Teil.

Die CDU erkundigt sich nach möglichen Alternativen zu dem weitgehenden Rückbau in Verbindung mit einem Neubau am bestehenden Ort und einem kompletten Neubau an einer anderen Stelle.  Herr Wömpner und Frau Otte vom Büro Hartig/Meyer/Wömpner stellen klar, dass es aktuell gerade vor dem Hintergrund eines ökologischen Bewusstseins zunächst darum geht, das Vorhaben in den Bestand zu integrieren, ohne einen Verlust der Funktionalität zu erleiden. Herr Wömpner und Frau Otte führen aus, dass das Büro derzeit noch weitere ähnliche Vorhaben betreut und betonen, dass bei dem Vorhaben aufgrund des Anspruchs eines Neubaustandards der Anteil des Rückbaus relativ hoch ist; gleichzeitig verdeutlichen sie, dass auf diese Weise ein Erinnerungswert am bestehenden Standort geschaffen wird. Weitergehend legt das Büro dar, dass sich bei einem Neubau zwar die baulichen, nicht aber die räumlichen Konzepte unterscheiden.

Die SPD erläutert, dass sich das Vorhaben in dem gegenwärtig bestehenden Gebäude der Astrid-Lindgren-Schule nicht realisieren lasse und hält einen Neubau aufgrund dessen pädagogisch für sehr sinnvoll. Gleichzeitig trägt die SPD vor, noch nicht alle Varianten abschließend durchdacht zu haben.

Die FDP legt dar, bei der Besichtigung der Schule ein funktionales Gebäude vorgefunden zu haben, welches jedoch durchaus Handlungsbedarf u.a. im Hinblick auf das Raumkonzept aufweist. Die FDP referiert, dass in der Vergangenheit immer wieder sehr gute und sinnvolle Veränderungen an der Schule vorgenommen worden sind, die den jeweils gängigen Ansprüchen entsprachen. Die FDP betont, dass die vorgetragene Machbarkeitsstudie einen idealen Plan skizziert und bemängelt die architektonische Darstellung des geplanten Anbaus. Die FDP befürwortet auch andere Lösungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen.

Herr Willenborg (Vertreter der Kirchen) erkundigt sich nach den geplanten Klassenraumgrößen bezüglich der Anzahl der Kinder. Frau Block trägt vor, dass sich die Größen nach dem gängigen Richtwert von maximal 29 Schüler:innen orientieren.

Die UBG äußert Bedenken dahingehend, dass das Vorhaben nicht schnell realisiert werden wird. Zusätzlich bemängelt die UBG mögliche Umstände für die Kinder und Anwohner:innen während der Bauzeit sowie die Kostensteigerungen, die das Vorhaben möglicherweise mit sich bringt.

Herr Rutenbeck schließt die Diskussion für den Ausschuss Bildung und Soziales.

Nach der Diskussion über den Bereich der planerischen und baulichen Aspekte im Ausschuss für Planen und Bauen lässt der Ausschussvorsitzende für den Ausschuss Bildung und Soziales, Herr Rutenbeck, über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die vom Büro Hartig/Meyer/Wömpner vorgestellte Machbarkeitsstudie wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis: