Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Mütherig erläutert, dass die Gemeinde mit einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss ein neues Wohngebiet aus eigener Hand entwickeln kann. Der Bebauungsplan wäre eine Ergänzung zu dem bereits bestehendem Baugebiet „Am Hangenfeld“. Frau Mütherig betont, zur immissionsschutzrechtlichen Abschirmung des Baugebiets eine Bebaung entlang der Appelhülsener Straße mit Mehrparteienhäusern angedacht werden kann. Eine Option, die in Betracht kommt ist die Realisierung der Bebauung entlang der Appelhülsener Straße mit Mehrparteienhäusern.

Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen verdeutlicht die sehr gute Lage zur Entwicklung eines neuen Baugebiets und den Gewinn für die Gemeinde Nottuln. Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen regt an, keine Lücken zwischen dem bereits bestehenden Bebauungsplan Nr. 80 „Am Hangenfeld“ und dem jetzigen Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses entstehen zu lassen. Frau Breuksch führt aus, die Änderung zu prüfen und mit aufzunehmen; der Aufstellungsbeschluss ist davon jedoch nicht betroffen.

Die FDP stimmt der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen zu und bedankt sich bei der Verwaltung für die Entwicklung eines neuen Baugebiets aus eigener Hand.

Die UBG erkundigt sich nach etwaigen Vergabekriterien für die Grundstücke. Frau Breuksch trägt vor, dass die Vergabekriterien erst im späteren Verlauf festgelegt und dem Ausschuss zur Diskussion vorgelegt werden. Frau Breuksch stellt klar, dass der bereits im Ausschuss Umwelt und Mobilität beratende Werkzeugkoffer Klimaschutz (VL 121/2022) bezüglich der Vergabekriterien hier Anwendung finden soll und bisher aufgrund der aktuellen Fülle an Themen noch nicht im Ausschuss Planen und Bauen diskutiert wurde.

Die CDU findet die eigene Entwicklung eines neuen Baugebiets sehr unterstützenswert, regt allerdings an, die anderen Ortsteile nicht zu vergessen und in der künftigen Entwicklung neuer Baugebiete zu berücksichtigen. Frau Breuksch betont, dass die anderen Ortsteile nicht vergessen werden und momentan geprüft wird, wie diese gleichermaßen entwickelt werden können.

Die SPD führt bezüglich der Vergabekriterien an, dass im Rat bereits entschieden wurde, bei Neubaugebieten 25-30% sozialen Wohnungsbau zu vergeben. Die SPD befürwortet allerdings zunächst die Planungen vorantreiben zu wollen, bevor über Vergabekriterien beraten wird.

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen regen aufgrund der steigenden Baukosten und dem hohen Flächenverbrauch in Zukunft an, vermehrt auf Reihenhäuser und Doppelhäuser zu setzen. Frau Breuksch erläutert, dass dies der Verwaltung bewusst ist und gerne umgesetzt werden kann.

Die Ausschussvorsitzende, Frau Theopold, lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Ein Verfahren zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets.

 


Abstimmungsergebnis: