Herr Menne von der Firma AGRAVIS führt durch die vorbereitete Präsentation des Bauvorhabens des Logistikzentrums im Beisenbusch. Herr Menne sichert zu, dass er die Präsentation dem Ausschuss zur Verfügung stellen wird.

Im Anschluss führt Herr Lang vom Büro Wolters und Partner durch die von ihm vorbereitete Präsentation zu der planungsrechtlichen Vorgehensweise, um das Projekt durchführen zu können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, ob aufgrund des Gefahrenstofflagers bei zukünftigen Bebauungen entsprechende große Abstände einzuhalten seien, die eine zukünftige Nutzung im Umfeld ausschließen könnte. Ebenfalls ist nicht ersichtlich, wie die Regelung mit der im Bebauungsplan genannten Verpflichtung zur Baumanpflanzung gemeint sei. Herr Lang antwortet hierzu, dass je 6 Stellplätze ein Baum laut der angefügten Pflanzliste gepflanzt werde. Die Anpflanzung erfolge nicht in den bereits als nicht überbaubaren Flächen ausgewiesenen grün dargestellten Bereichen, sondern in den als überbaubaren grau dargestellten Flächen. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 beziehe sich nur auf das Baugrundstück. In den grau dargestellten Flächen sei eine Vollversiegelung geplant. Diese resultiere aus der geplanten Logistikhalle und den vorgelagerten Bewegungsflächen für den Schwerverkehr. Die ausgewiesenen Grünflächen zählen nicht zur überbauten bzw. versiegelten Fläche. Geplant sei ein Verhältnis grau zu grün von 75 zu 25 Anteilen.

Die CDU-Fraktion fragt, ob bei dem Bauvorhaben die seit dem 01.01.2022 geltende gesetzliche Verpflichtung zum Tragen komme, dass ab einer Stellplatzanlage mit einer Größe von 35 Fahrzeugen diese mit Photovoltaik-Anlagen zu überdachen seien. Herr Lang antwortet hierauf, dass es sinnvoller sei, das Dach der Logistikhalle mit einer Photovoltaik-Anlage zu belegen, da dieses Dach bereits zu dem Zweck zur Verfügung stehe. Eine Überdachung für Photovoltaik-Anlagen über den Stellplatzanlagen müssten hingegen extra errichtet werden. Dies mache diese Nutzung ökologisch weniger sinnvoll. Aufgrund dessen werde von der in der Bauordnung genannten Ausnahme Gebrauch gemacht.

Herr Menne ergänzt, dass zunächst diskutiert wurde auch die Abstellflächen für die LKW vor den Hallentoren mit Photovoltaik-Anlagen zu bedachen. Um die Fläche für die LKW für das notwendige Rangieren nicht deutlich vergrößern zu müssen, müsse diese Überdachung vollständig freitragend errichtet werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die LKW beim Rückwärtsrangieren, insbesondere mit Anhängerfahrzeugen, gegen die Stützen im Rangierbereich fahren könnten. Eine vollständig freitragende Konstruktion lasse sich hingegen aufgrund der Anfordernisse an die Tragwerkplanung weder finanziell noch ökologisch sinnvoll darstellen.

Herr Menne führt zu der von ihm zuvor in er Präsentation genannten 12 m Höhe aus, dass er sich auf die maximale Lagerhöhe von 12 m des Logistiklagers bezogen habe. Zusätzlich sind noch die Tragwerkkonstruktion, das Dach und der Dachaufbau zu berücksichtigen. Es werde die maximal Gesamthöhe von 15 m über Gelände nicht überschritten. Jede Halle sei mit einer Breite von 96 m geplant. Entsprechend erfordert die Dachkonstruktion einen hohen Querschnitt von ca. 2 m, um die Lasten aufnehmen zu können.

Herr Dr. Thönnes fragt zu der vorhanden Kaltluftschneise, ob diese durch das Bauvorhaben beeinträchtigt werde. Bei der dort nachgewiesenen Kaltluftschneise handelt es sich um eine der wenigen Schneisen dieser Art, die im Kreis Coesfeld vorhanden sind. Herr Lang bestätigt hierzu, dass das geplante Gebäude sich in dieser Kaltluftschneise befindet. Die Logistikhalle werde allerdings keinen störenden Einfluss auf die Kaltluftschneise haben, insbesondere aufgrund der Größe der Kaltluftschneise sei eine Beeinträchtigung nicht zu erwarten.

Die CDU-Fraktion erkundigt sich, ab wann Straßen NRW die Planung der verkehrlichen Anbindung übernimmt und wann mit den Baumaßnahmen begonnen werden soll. Und was mit der alten Park- und Ride-Anlage passieren soll. Herr Lang gesteht, dass es auch für ihn eine neue Erfahrung sei, dass Straßen NRW sich bereit erklärt hat den Knotenpunkt auszubauen. Der Baubeginn sei bereits für 2023 geplant. Der Knotenpunkt muss vor einer Inbetriebnahme von AGRAVIS fertiggestellt werden, da andernfalls der Knotenpunkt vollständig überlastet sein würde. Es ist zu erwarten, dass Straßen NRW die Ökopunkte aus dem Rückbau der Park- und Ride-Anlage für eigene Projekte behalten möchte.

Auf die Frage zum Ausschluss einer nächtlichen Nutzung im Bereich der Gewerbefläche für die neu angesiedelten Betriebe teilt Herr Lang mit, dass in dem vorhandenen Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Betriebsleiterwohnungen zugelassen und vorhanden sind. Mit dem geplanten Bebauungsplan werden nur Betriebe mit einer Abstandsklasse VII zugelassen. Dies bedeutet, dass nur ein Abstand von bis zu 100 m zu Wohnnutzungen einzuhalten ist. Zu erwarten sei, dass kleine und mittlere Handwerksbetriebe ihr Interesse an den neu ausgewiesenen Flächen bekunden werden. Diese Handwerksbetriebe haben üblicherweise keine Nachtarbeit in ihren Betrieben.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht sich eine offene Regenrückhaltung und nicht eine Rückhaltung in unterirdischen Tanks. Eine offene Rückhaltung biete Raum für Pflanzen und Tiere und diene zudem der Versickerung des Niederschlagswassers. Herr Lang führt dazu aus, dass der vorhandene Graben nicht ausreichend sei, um das Niederschlagswasser aufnehmen zu können. Der Graben müsse erheblich ausgebaut werden.
Auf die Frage zu der vorhandenen Baumallee der Erschließungsstraße führt Herr Lang aus, dass diese ergänzt bzw. die Lücken geschlossen werden können. Dies würde sich unkompliziert einrichten lassen. Jedoch müssen vorhandene Feldeinfahrten bei der Planung berücksichtigt werden.  

Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen fragt, wie das Geh- und Fahrrecht für die Feuerwehr als zweite bauliche Zuwegung zum Betriebsgelände von AGRAVIS zu verstehen sei. Wäre es dort nicht angebrachter, die Fläche als öffentliche Verkehrsfläche auszuweisen. Für die gewerbliche Entwicklung an der Stelle bietet diese Fläche keinen Nutzen, da diese Fläche ständig für die Feuerwehr freizuhalten sei. Herr Lang antwortet, dass diese Variante durchaus einen Vorteil für einen Erwerber haben könnte, da er auf der geplanten Fläche für das Geh- und Fahrrecht der Feuerwehr z.B. seine Abstandsflächen seiner Gewerbebebauung abbilden kann. Ggf. kann er diese Flächen nutzen, um ein höheres Maß der Nutzung durch Bebauung für sein Grundstück (GRZ) in Anspruch zu nehmen. Es sei aber auch denkbar, dass die Fläche für die zweite Feuerwehrzufahrt zum AGRAVIS-Gelände im Eigentum von AGRAVIS verbleibe.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläutert, dass die Planung des Verkehrsknotenpunktes zwar für die Entwicklung von AGRAVIS erforderlich ist, schlägt jedoch vor, dass die Planung von diesem Verfahren abgetrennt werden sollte und gesondert in einem Parallelverfahren beraten werde. Herr Lang antwortet, dass der Verkehrsknotenpunkt nach den Regelungen von Straßen NRW ausgebaut werde. Für diese Planung gibt es seitens der Gemeinde Nottuln keine Planungshoheit oder Mitwirkungsrechte. Maximal könnten seitens der Gemeinde Nottuln Anregungen und Wünsche eingebracht werden. Das Ansinnen, ein Parallelverfahren durchzuführen, sei verständlich, da es sich um einen erheblichen Eingriff in das Gemeindegebiet Nottuln und seine Infrastruktur handeln würde. Herr Lang gibt allerdings auch zu bedenken, dass unabhängig von der Planung für AGRAVIS ein Ausbau des Verkehrsknotenpunktes sinnvoll sei.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnert an die anfangs gestellte Frage, ob das geplante Gefahrenstofflager eine Entwicklung im direkten Umfeld um das Lager nicht dauerhaft ausschließen würde. Herr Lang antwortet, dass absurderweise sogar die Errichtung eines Einfamilienhauses direkt angrenzend zulässig wäre. Angrenzend an AGRAVIS sei eine Entwicklung der Fläche für Kleingewerbe zulässig. Allerdings wäre es nicht zulässig, dass dort beispielsweise eine Diskothek errichtet würde. Die Gefahrenbeurteilung ziele auf die möglicherweise hohe Anzahl von betroffenen Personen ab, die mit einem Schadenereignis unvorbereitet konfrontiert würden. Aktuell wären entsprechende Schwerpunkte bei der ARAL-Tankstelle zu sehen, bei dem Unternehmen McDonalds und in dem Fitnesscenter. Diese drei Einrichtungen sind hingegen weit genug entfernt. Herr Menne ergänzt, dass ihm keine Einschränkungen neben den bereits von AGRAVIS betriebenen Gefahrenstofflagern bekannt seien. So ist neben einem Gefahrenstofflager ein weiteres Gefahrenstofflager errichtet worden, an anderer Stelle eine Bäckerei und auch andere Gewerbebetriebe.

Die UBG-Fraktion fragt, warum so wenig Dachbegrünung von AGRAVIS mit nicht einmal 10 % Anteil der Dachflächen geplant sei. Ebenfalls ist der Anteil der Fassadenbegrünung mit ebenfalls nicht mal 10 % der Außenwände nur sehr gering und nicht an allen Gebäudeseiten installiert. Herr Lang räumt ein, dass die Planung der Gründachanlagen bei AGRAVIS sich nur auf das Gefahrenstofflager beziehe. Aufgrund der dort geplanten Unterteilungen der Halle seien mehrere Auflagerpunkte für die Dachkonstruktion geplant.
Bei den vorgelagerten Kleingewerbeflächen wird eine vollständige Grünbedachung bei der Ausführung von Flachdächern geplant. Dies mag als Ungleichbehandlung erscheinen. Allerdings wird bei der Firma AGRAVIS eine Bebauung mit Hallen geplant, die in der Tragwerkkonstruktion fast 100 m überspannen. Eine Gründachgestaltung ließe sich bei der zu überspannenden Weite in der Tragwerkplanung nicht erreichen. Stattdessen erfolgte die Entscheidung für eine Photovoltaik-Anlage auf dem Hallendach außerhalb der Fläche für das Gefahrstofflager. Theoretisch sei es möglich ein Gründach ebenfalls mit einer Photovoltaik-Anlage herzustellen. Die entsprechenden Lasten abzutragen lässt sich allerdings wirtschaftlich und ökologisch nicht darstellen.
Nachteilig zu empfinden sei es sicherlich für die Interessenten der Flächen für die Kleingewerbeflächen, dass sie eine Verpflichtung haben, ein Gründach zu errichten. Diese Verpflichtung erstrecke sich allerdings nur auf Dächer mit einer Neigung von 0° bis 15°. Sollte eine Dachneigung von zum Beispiel 16° geplant werden, entfiele diese Verpflichtung. Der Vorteil einer Grünbedachung sei allerdings auch, dass ein Teil des zurückzuhaltenden Niederschlagswasser dort verbleiben kann und die Regenrückhaltung auf dem Boden oder in der Erde geringer dimensioniert werden könne.
Ein größerer Anteil an Fassadenbegrünung bei dem Vorhaben von AGRAVIS kann mitberücksichtigt werden, dies könne die Nottulner Politik frei entscheiden. In dem Verfahren entscheidet der Gemeinderat, welche Vorgaben in einem Bebauungsplan erfolgen sollen. Insofern könne auch ein höherer Anteil Fassadenbegrünung vorgegeben werden. In einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan könne die Politik konkret auf die Planung einwirken. Was hingegen nicht möglich sei, ist eine Begrünung der Fassaden auf der Anfahrtsseite der Halle mit den Hallentoren. Dort findet der LKW-Verkehr statt, die Hallentoranlagen ließen eine Fassadenbegrünung nicht zu und die entsprechende Flächen für den notwendigen Wurzelraum sind nicht vorhanden.
Die 68 PKW-Abstellplätze zählen nicht mit zur Grünfläche. Die Stellplätze sind in der überbauten Fläche geplant und im Bebauungsplan entsprechend grau als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Die UBG-Fraktion fragt, was Nottuln für einen Vorteil habe, wenn durch die Zentralisierung der Liefer- und Verteilerverkehre CO² eingespart würde. Herr Lang antwortet hierzu, dass es vorrangig um einen Gewinn für die Umwelt geht, der sich nicht auf die Gemeindegrenzen Nottulns abstecken lässt.

Herr Menne ergänzt, dass sich großes Einsparpotential durch den Wegfall der vielen Shuttlefahrten zwischen den einzelnen Standorten ergeben wird. Auch würden Mehrfachfahrten zu den zu beliefernden Kunden vermieden. Zudem seien die derzeitigen Standorte nicht mehr ausreichend, sodass viele Waren umgelagert werden müssen. Das angestrebte Einsparpotential rechtfertigt für AGRAVIS die komplette Umsiedlung der regionalen Standorte hin zu diesem einen zentralen Standort. Zusätzlich wird die Firma AGRAVIS die Nutzung alternativer Antriebsenergien für den Schwerverkehr vorantreiben. Aktuell wird ein elektrisch betriebenes Schwerverkehrsfahrzeug für den Lieferverkehr getestet. Mittelfristig sollen auch andere umweltverträgliche Antriebsenergien wie z.B. die Nutzung von Wasserstoffantriebe zum Einsatz kommen.
Auf den Einwand, dass AGRAVIS keinen eigenen Fuhrpark einsetzt, teilt Herr Menne mit, dass sie mit ihren Vertragspartnern entsprechende Einflussnahmen erzielen können. Beim Einkauf der Waren hat AGRAVIS auf ca. 30 % der Fahrten der beauftragten Spediteure Einflussnahme. Beim Auslieferungsverkehr an die Kunden seien dies sogar 80 % der Fahrten. Zu den klimatischen Auswirkungen für Nottuln ist festzustellen, dass die zu erwartenden 160 LKW pro Tag ihre Tagesfahrstrecken nicht auf dem Gemeindegebiet Nottuln absolvieren werden. Der allergrößte Teil der LKW wird von der Autobahn kommen und auch direkt wieder auf die Autobahn auffahren. Aus dem Grund wurde der Standort mit direkter Nähe zu einer Autobahnauffahrt von AGRAVIS angestrebt.

Die UBG-Fraktion fragt, wie sich ein Brandfall im Gefahrenlager darstellt. Die Nottulner Feuerwehr wird einem solchen Großschadensereignis kaum gewachsen sein. Herr Menne antwortet hierauf, dass das Gefahrenstofflager in viele kleinere Segmente unterteilt wird. Dies dient dazu, dass in einem Schadensfall die betroffene Ausdehnungsfläche sehr geringgehalten werden kann. Zudem ist aus anderen rechtlichen Regelungen heraus eine räumliche Trennung von Stoffen vorgeschrieben, die miteinander reagieren könnten. Im Falle eines Brandereignisses haben die Mitarbeiter nach dem Auslösen der akustischen Alarmwarnung innerhalb von 3 Minuten die Räume zu verlassen. Die Tore und Türen des Gefahrenstofflagers schließen bei einem Alarm selbstständig. Im Anschluss wird der Raum automatisch mit CO² geflutet, sodass durch den Entzug des Sauerstoffs ein Brand erstickt wird. Voraussichtlich ist ein Brand bereits gelöscht, bevor die Feuerwehr am Brandort eintrifft. Die Aufgabe der Feuerwehr besteht im Anschluss daran, dass die Brandstelle gekühlt wird. 
Die Firma AGRAVIS stellt gerne Mitarbeiter ein, die Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr in Nottuln sind. AGRAVIS stellt aus seiner gesellschaftlichen Verantwortung heraus seine Mitarbeiter in den Freiwilligen Feuerwehren traditionell schon immer frei, wenn eine Einsatzalarmierung erfolgt.
Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem eine Einweisung der örtlichen Feuerwehren in die Räumlichkeiten und das Firmengelände.   

Herr Rulle schlägt vor die Diskussion zu beenden und bittet die Fraktionen um ihr Statement.

Die CDU-Fraktion trägt vor, dass nach ausführlicher interner Beratung die CDU davon überzeugt sei, dass das AGRAVIS-Projekt für Nottuln mehr Vorteile bringen wird, als es Nachteile mit sich bringen könnte. Die CDU steht hinter dem Projekt, um Nottuln voran zu bringen. Einige Detailfragen sind sicherlich noch zu klären und abzustimmen. Die CDU spricht sich einheitlich für die AGRAVIS-Entwicklung aus.

Die FDP-Fraktion spricht sich ebenfalls für das AGRAVIS-Projekt aus. Auch die FDP sieht noch einige offene Fragen, die im direkten Verhältnis mit AGRAVIS zu klären sind. Zudem sind bei der Entwicklung der Kleingewerbeflächen noch Detailfragen zu klären.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen räumt ein, dass in der heutigen Sitzung viele hilfreiche und neue Informationen mitgeteilt wurden. Insgesamt ist das Projekt mit AGRAVIS noch nicht fertig verhandelt. Mit einer heutigen Zustimmung begibt sich die Gemeinde Nottuln in eine schlechtere Verhandlungsposition. Insbesondere sind noch viele offenen Fragen zur Vermarktung der Flächen für die Kleingewerbeentwicklung ungeklärt. Zunächst seien die Vor- und Nachteile zu allen offenen Fragestellungen gegenüberzustellen. Aus dem Grund erfolgt seitens der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion heute keine Zustimmung zur Offenlage. Eine zukünftige Zustimmung sei hingegen nicht ausgeschlossen.

Die SPD-Fraktion bekundet, dass sie sehr angetan von der Weiterentwicklung der Planungen sind. Heute hat die SPD auch erfahren, welche Nachteile für Nottuln auszugleichen sind und wie dies erfolgen könnte. Allerdings haben wir als SPD nicht erfahren, welche offensichtlichen Vorteile sich für Nottuln aus der Entwicklung von AGRAVIS in der Zukunft ergeben werden. Aktuell sind der SPD die Vorteile nicht ersichtlich, die eine Inkaufnahme der Nachteile rechtfertigen könnte. Die SPD-Fraktion könnte sich vorstellen zukünftig der Entwicklung von AGRAVIS zuzustimmen, allerdings wird die Chance hierzu als nicht zu groß gesehen. Der SPD-Fraktion ist eine Klärung der Detailfragen nicht wichtig, zunächst wichtig sind die großen Punkte zu klären. Der größte ungeklärte Punkt ist, welchen realen Nutzen die Gemeinde Nottuln aus dem Projekt haben wird. Sofern hierzu neuere Erkenntnisse bis zur Ratsentscheidung vorlägen, wäre dies für das Projekt sehr vorteilhaft.

Die UBG-Fraktion stellt klar, dass die zu erwartenden Nachteile die möglichen Vorteile der Projektentwicklung von AGRAVIS in Nottuln überwiegen. Für die UBG-Fraktion sind die Interessen für Nottuln nicht erkennbar.

 

 

 

 

 



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